Laut Badeordnung

Freibad sperrt "Geisteskranke" und Epileptiker aus

Ein Naturbad in der Steiermark schließt "Geisteskranke" und Epileptiker aus. Die Gemeinde verspricht, die Badeordnung zu ändern.

Österreich Heute
Freibad sperrt "Geisteskranke" und Epileptiker aus
Abtauchen im Naturbad Eggersdorf bleibt "Geisteskranken" verwehrt (Symbolbild).
Getty Images/iStockphoto, eggersdorf-graz.gv.at

Für Aufregung sorgt derzeit die Badeordnung des Naturbades Eggersdorf (bei Graz) – besonders die Gesundheits- und Hygiene-Bestimmungen (Punkt 3) muten wie aus dem vergangenen Jahrhundert an: "Ausgeschlossen vom Besuch des Bades sind Personen, die mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden, mit Hautausschlägen oder anderen Anstoß erregenden Krankheiten behaftet sind. Ferner ausgeschlossen sind Epileptiker, Geisteskranke und Betrunkene."

Was genau das Naturbad, das von der Gemeinde Eggersdorf betrieben wird, unter "geisteskrank" versteht, wird nicht näher erläutert. Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, entdeckte ein Badegast die irritierende Passage in der Badeordnung und meldete sie bei der Antidiskriminierungsstelle Steiermark.

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    Wiener Linien / Manfred Helmer
    Wir waren schockiert, der Anschein der Diskriminierung von Menschen mit psychischen Behinderungen lag auf der Hand
    Daniela Grabovac
    Leiterin Antidiskriminierungsstelle Steiermark

    Menschen mit geistigen oder psychischen Erkrankungen auszuschließen, sei nicht nur "moralisch, sondern auch rechtlich verwerflich". "Wir waren schockiert, der Anschein der Diskriminierung von Menschen mit psychischen Behinderungen lag auf der Hand", meint Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, zur "Kleinen Zeitung".

    Bereits im September 2023 schickte die Stelle daher ein Schreiben an die Gemeinde, mit der Bitte, die Bestimmung der Badeordnung zu ändern: "Die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bereichert unsere Gesellschaft [...] und stärkt den sozialen Zusammenhalt, indem sichergestellt wird, dass alle Bürgerinnen und Bürger die gleichen Chancen und Rechte genießen können", heißt es darin.

    Badeordnung noch immer online

    Eine Antwort erhielt die Antidiskriminierungsstelle von der Gemeinde jedoch nicht – auch nicht nach dem zweiten Schreiben im November. Die Badeordnung befindet sich nach wie vor im gleichen Wortlaut auf der Seite des Freizeitzentrums Eggersdorf.

    "Es wird umgeschrieben, spätestens bis zum Beginn der neuen Saison im April wird das richtiggestellt. Wir wollen niemanden diskriminieren", versichert die Eggersdorfer Amtsleiterin Ulrike Gollner der "Kleinen Zeitung". Laut Gollner wurde die Badeverordnung von der Bezirkshauptmannschaft geprüft. 

    Auf den Punkt gebracht

    • Die Badeordnung des Naturbades Eggersdorf in Graz schließt in Punkt 3 explizit Epileptiker und "Geisteskranke" vom Besuch des Bades aus, was zu Empörung unter den Gästen führte
    • Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark hat die Gemeinde bereits zweimal gebeten, die Badeordnung zu ändern, jedoch hat die Gemeinde bislang nicht reagiert, obwohl eine Änderung bis zum Beginn der neuen Saison im April zugesagt wurde
    red
    Akt.