Politik

Freiwillige Wahlbeisitzer dürfen nicht helfen

Heute Redaktion
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Wenige Stunden nach der folgenschweren Urteilsverkündung des Verfassungsgerichtshofes liefen bei den Grünen die Telefone heiß. Viele wollten sich freiwillig als Wahlbeisitzer zur Verfügung stellen: Sie bekamen eine Absage.

Die ein. Viele wollten helfen und sich freiwillig als Wahlbeisitzer melden.

Starre Kommissionen

"Wir haben duztende Anrufe, Mails und Facebook-Posting von Menschen bekommen, die helfen wollten", so eine Sprecherin gegenüber dem "Kurier". Doch das ist gar nicht so einfach. Die Wahlkommissionen wurden 2013 zusammengestellt und gelten für fünf Jahre.

Damals durften Beisitzer bereitstellen, da die beiden letzteren (FPÖ und Grüne) nicht genug Personal hatten, konnten sie aber nicht jede Kommission besetzen. Und nachträglich geht das nicht mehr. Außerdem müsse die wiederholte Wahl unter genau denselben Voraussetzungen stattfinden, wie die aufgehobene.

Besonders tragisch ist das, da viele Beisitzer der letzten Wahl bereits angekündigt haben, bei der erneuten Stichwahl nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Ein Austausch ist für die Parteien nämlich höchstens intern möglich.

Den vielen Freiwilligen kann höchstens angeboten werden, als Wahlzeugen zu fungieren. In dieser Funktion wäre ihnen aber verboten, einen Stimmzettel auch nur in die Hand zu nehmen. Dass diese Zeugen in der Vergangenheit sehr wohl mitgeholfen haben, wäre im Hinblick auf eine erneute Anfechtung problematisch.