Politik

Freiwilliges Integrationsjahr für anerkannte Flüchtl...

Heute Redaktion
Teilen

Anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte werden künftig nach dem Vorbild des "Freiwilligen Sozialen Jahres" ein "Freiwilliges Integrationsjahr" absolvieren können, und zwar bei all jenen Organisationen, die Zivildiener beschäftigten oder ein Freiwilliges Soziales Jahr bzw. ein Freiwilliges Umweltschutzjahr anbieten.

Anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte werden künftig nach dem Vorbild des "Freiwilligen Sozialen Jahres" ein "Freiwilliges Integrationsjahr" absolvieren können, und zwar bei all jenen Organisationen, die Zivildiener beschäftigten oder ein Freiwilliges Soziales Jahr bzw. ein Freiwilliges Umweltschutzjahr anbieten.

Damit soll der betroffenen Personengruppe die Integration in Österreich erleichtert werden. Die Abwicklung erfolgt über das Arbeitsmarktservice (AMS), Zielgruppe sind vorrangig jene Flüchtlinge, die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen und Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden. Während ihrer 6- bis 12-monatigen Tätigkeit sind die Flüchtlinge kranken- und unfallversichert, nicht jedoch arbeitslosen- und pensionsversichert.

Antreten können Flüchtlinge das Freiwillige Integrationsjahr bis zu zwei Jahre nach Zuerkennung des Asylstatus bzw. des Status als subsidiär Schutzberechtigter. Wie beim Freiwilligen Sozialen Jahr müssen die Trägerorganisationen eine begleitende pädagogische Betreuung von zumindest 150 Wochenstunden, etwa in Form von Schulungen zur Förderung der Integration, anbieten. Die Verpflichtung zur Auszahlung eines Taschengeldes entfällt allerdings. Ein solches würde an den verfügbaren Mitteln der Flüchtlinge aufgrund der damit verbundenen aliquoten Kürzung der Mindestsicherung ohnedies nichts ändern, wird dazu in den Erläuterungen vermerkt.

Zur Ausbildungsunterstützung kann das Sozialministerium den Organisationen Förderungen gewähren, für 1.000 Personen werden – inklusive administrativer Abwicklung - Kosten in der Höhe von rund 1,7 Mio. veranschlagt. Der Bund übernimmt auch die Kosten für die Unfallversicherung.