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Fremdenrecht: Regierung einigte sich auf Verschärfun...

Heute Redaktion
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Bild: Helmut Graf

Die Koalitionspartner SPÖ und ÖVP haben sich Freitag Abend auf Verschärfungen im Fremdenrecht geeinigt. In einer Gesprächsrunde zwischen Innen- und Verteidigungsministerium wurde eine Wohnsitzpflicht in der Grundversorgung, eine Gebietsbeschränkung bei negativem Asylbescheid sowie die Beugehaft für ausreisepflichtige Asylwerber fixiert.

Das von der Regierung vereinbarte Fremdenrechtsänderungsgesetz soll die im Arbeitsprogramm festgelegten Punkte enthalten, die bisher noch nicht in der im Ministerrat beschlossenen Fassung enthalten waren. Bei einem negativen Asylbescheid soll es eine Gebietsbeschränkung auf das Bundesland und in weiterer Folge auf den politischen Bezirk geben, in dem sich die jeweilige Rückkehreinrichtung befindet.

Entsprechende Befugnisse der Exekutive für eine Durchsetzung der neuen Punkte sind laut Stellungnahme des Innenministeriums ebenso in der Einigung enthalten wie Verwaltungsstraftatbestände für eine Verletzung der Gebietsbeschränkung.

Die Änderungen im Fremdenrecht vom Freitag werden nun in Begutachtung geschickt und sollen später mit der bereits im Ministerrat beschlossenen Fassung - diese sieht eine Ausweitung der Schubhaft und höhere Strafen bei verweigerter Ausreise oder Falschangaben im Asylverfahren vor - zu einem Gesamtpaket geschnürt werden.