Wie berichtet war der Ärger im Sommer bei vielen groß als das Frequency-Festival in St. Pölten wegen Corona zum zweiten Mal in Folge abgesagt worden war, es für die Tickets aber neuerlich kein Geld gab, sondern nur Gutscheine für das nächste Festival. Dabei sind die Veranstalter des beliebten Musikfestival dank dem "KuKuSpoSi"-Gesetz absolut im Recht, eine Rückzahlung in Geld würde dem Festival grobe Probleme bereiten.
Ein Kunde bekam jetzt aber doch Geld vom Frequency zurück. Er hatte zusätzlich zum Ticket ein Beduinen-Zelt für fünf Personen um 418 Euro gebucht auf dem Festivalgelände gebucht. Mit Verweis auf das KuKuSpoSiG wurde ebenfalls nur ein Gutschein ausgestellt.
Dies erachtete der Verein für Konsumenteninformation (VKI) als unzulässig. Da eine außergerichtliche Intervention ergebnislos blieb, reichte der VKI im Auftrag des Sozialministeriums Klage ein. Das Unternehmen zahlte kurz nach Einbringen der Klage dann tatsächlich den Betrag zur Gänze zurück.
Bei dem für die Beherbergung im Zelt ausgestellten „Voucher“ handelte es sich nämlich ausdrücklich um keine Eintrittskarte für das Festival. Dies war auf dem „Voucher“ groß vermerkt. Aufgrund der Absage des Festivals konnte der Konsument auch von der Beherbergungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen.
„Das zusätzliche Entgelt, das der Konsument für die Beherbergung während der Festivaldauer gesondert entrichtet hat, ist nach unserer Ansicht hingegen nicht gemäß KuKuSpoSiG zu erstatten. Denn bei einer Beherbergung handelt es sich nicht um ein Kulturereignis im Sinne dieses Gesetzes. Daher kommen hier jene allgemeinen Regelungen zur Anwendung, wonach das Entgelt zur Gänze zurückzuzahlen ist, wenn keine der beiden Seiten dafür verantwortlich ist, dass eine Leistung nicht erbracht werden kann“, erläutert Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.