Österreich

Freund (30) in Selbstmord getrieben – ein Jahr Haft

Heute Redaktion
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Die Beschuldigte wurde zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.
Die Beschuldigte wurde zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.
Bild: justiz.gv.at

Eine mutmaßliche Liebes-Betrügerin, die ihren Freund in den Selbstmord getrieben haben soll, wurde in einem neu aufgerollten Prozess zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.

Schon im September vergangenen Jahres musste die Beschuldigte im Rieder Landesgericht erscheinen. Damals wurde sie, wie berichtet, zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt (zehn Monate davon unbedingt).

Dies war dem obersten Gerichtshof allerdings zu gering. Das ursprüngliche Urteil wurde aufgehoben. Teilbegründungen hätten gefehlt.

Am Mittwoch musste sich die Beschuldigte (31) erneut in Ried verantworten.

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Sie soll ihren damaligen Freund (30) in den Selbstmord getrieben haben. Das Drama nahm im Jahr 2015 seinen Lauf. Der Innviertler hatte sich in die Angeklagte verliebt.

Sie soll ihm dieselben Gefühle vorgespielt haben. Allerdings wollte sie laut Anklage nur an sein Geld.

Demnach soll der Innviertler sein gesamtes Erspartes für seine große Liebe geopfert haben. Laut Staatsanwaltschaft lieh er sich sogar von Angehörigen und Freunden Geld, nahm auch Kredite auf. Das alles nur um seine Lebensgefährtin zufrieden zu stellen. Die Rede ist von knapp 100.000 Euro.

Geld aus Feuerwehr-Kassa gestohlen

Die Beschuldigte habe aber nie genug bekommen. Es soll sogar so weit gegangen sein, dass das Opfer, das selbst bei der Feuerwehr aktiv war, in die Vereinskassa gegriffen hat. Es soll sich um 10.000 Euro gehandelt haben.

Genau damit habe sie ihn dann bedroht. So soll sie gesagt haben, alles den Feuerwehrkameraden zu verraten, sollte er ihr nicht weitere 500 Euro besorgen.

Das wurde dem 30-Jährigen dann alles zu viel. Er nahm sich das Leben. Für die Staatsanwaltschaft stand stets fest, dass die Erpressung den Selbstmord zur Folge hatte.

Am frühen Mittwochnachmittag verurteilte das Gericht die Angeklagte wegen schweren und gewerbsmäßigen Betruges sowie schwerer Erpressung zu drei Jahren Haft (zwölf Monate davon unbedingt). Die Verurteilte legte Nichtigkeitsbeschwerde ein – nicht rechtskräftig.

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