Wien

Verwirrung um Masken beim Friseur – Was wirklich gilt

Die Maskenpflicht für körpernahe Dienstleister in der Bundeshauptstadt sorgt für Verwirrung. Die Stadt Wien ließ die Verordnung nochmal prüfen.

Heute Redaktion
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In Wien gilt weiterhin in bestimmten Bereichen eine Maskenpflicht.
In Wien gilt weiterhin in bestimmten Bereichen eine Maskenpflicht.
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Die Stadt Wien geht in der Corona-Pandemie erneut einen eigenen Weg. Während in den anderen Bundesländern die Maskenpflicht im Handel aufgehoben wurde, gilt sie in Wien weiterhin. Auch in Kinos und anderen Innenräumen ist ein Mund-Nasen-Schutz weiterhin Pflicht.

Sonderregel sorgt für Verwirrung

Für Verwirrung sorgt die Maskenpflicht bei körpernahen Dienstleistern. Jetzt geht die Debatte in die nächste Runde. Seit Donnerstag, dem 22. Juli, tragen viele Friseure und Friseurinnen in Wien wieder einen Mund-Nasen-Schutz. Grund dafür soll laut "Wien heute" eine Sonderregel der Stadt Wien für körpernahe Dienstleister sein, "Heute" berichtete. Die Aufregung in der Branche ist dementsprechend groß, laut der Stadt gibt es diese Regel aber so nicht.

Konkret geht es um folgenden Absatz aus der Verordnung: „(4) Zusätzlich zu § 9 der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung haben Inhaber, Betreiber und Arbeitnehmer bei Kundenkontakt in Betriebsstätten gemäß § 1 Abs. 2 in geschlossenen Räumen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.“

Die Friseurinnung der Wirtschaftskammer informierte die knapp 1.600 Mitglieder per Mail darüber, dass wieder eine Maskenpflicht besteht. So haben auch Juristen die neue Verordnung ausgelegt. Laut Stadt Wien reiche aber der "3G"-Nachweis. Die Maskenpflicht sei in der Verordnung nicht vorgesehen.

"Faktum ist, solange diese Regelung besteht, gilt – das ist ganz klar – für die Erbringung von körpernahen Dienstleistungen, also Friseuren und anderen, in geschlossenen Räumen Maskenpflicht bei den Dienstleistern", erklärt Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk gegenüber "ORF Wien". Somit gilt die Maskenpflicht nicht nur bei Friseuren, sondern etwa auch bei Masseuren.

Hacker: Bei 3G-Nachweis keine Maskenpflicht

Bei den Friseurinnen und Friseuren stößt die Regelung auf Unverständnis, denn die Kundinnen und Kunden müssten keine Maske tragen. Die Stadt Wien klärt nun auf: Bei einem "3G"-Nachweis gilt keine Maskenpflicht für Friseure – das sei auch niemals die Intention gewesen, heißt es aus dem Büro des zuständigen Stadtrats Peter Hacker (SPÖ). Man habe die Verordnung nun noch einmal prüfen lassen – und aus Sicht der Stadt ist sie korrekt verfasst. 

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