"Die Begründung ist meiner Meinung nach fehlerhaft. Ich werde daher diesen Beschluss bekämpfen", sagt Anwältin Astrid Wagner. Jetzt muss sich das Oberlandesgericht Wien mit dem Rechtsmittel beschäftigen.
Wagner kritisiert, dass die Feststellungen des Landesgerichts Krems im Widerspruch zu Gerichtsgutachten stehen. Diese Gutachten gehen davon aus, dass der mittlerweile 90-jährige Josef Fritzl keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr ist, wie orf.at berichtet. Wagner will ihren Mandanten, der an einer fortschreitenden Demenz leidet, in einem Demenzzentrum unterbringen. Das sei für Josef Fritzl "der bessere Ort als ein Gefängnis".
Im Mai 2024 wurde Fritzl vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug verlegt. Die Entscheidung traf ein Dreiersenat des Landesgerichts Krems. In derselben Entscheidung wurde eine bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug abgelehnt.
Das Gericht hat das im aktuellen Beschluss noch einmal bestätigt. Fritzl entwickle laut Gericht weiterhin in Wahnvorstellungen Aggressionen gegen seine Familienangehörigen. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass von ihm noch eine Gefahr ausgeht. Auch die Sozialprognose sei schlecht. Fritzl sei in der Haft nicht auf eine Entlassung vorbereitet worden, habe keinen Erwachsenenvertreter und keine Unterkunft, wo er leben könnte.
Der Inzestfall wurde Ende April 2008 bekannt. Fritzl – er hat inzwischen einen anderen Namen – hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt. Eines der Kinder starb nach der Geburt.