Sima erhöht Druck auf Bund

Für Fahrverbote: Städte wollen Zufahrts-Kameras

Die Wiener City soll verkehrsberuhigt, Zufahrten mit Kameras kontrolliert werden. Der Bund lehnt das ab, nun gibt es Kritik aus mehreren Städten.

Wien Heute
Für Fahrverbote: Städte wollen Zufahrts-Kameras
Stau, Lärm, Abgase: In der Wiener Innenstadt soll sich all das künftig reduzieren.
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Seit Jahren wird über eine Verkehrsberuhigung in der Wiener Innenstadt diskutiert. Im Vorjahr stellte die Stadt schließlich ein Modell vor: Das Zufahren soll künftig nur noch für Bezirksbewohner, Nutzer öffentlicher Garagen, Wirtschaftstreibende inklusive öffentlicher Dienste wie der Müllabfuhr, für Einsatzfahrzeuge und Taxis sowie für kurzfristige Aufenthalte erlaubt sein – wir berichteten. 

Bund stoppte Einfahrtverbot

Das Konzept soll für mehr Begrünung, Kühlung, Radwege und Aufenthaltsbereiche sorgen. Kontrolliert sollen diese Zufahrten mithilfe von Kameras werden – und dafür wiederum braucht es eine entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung. 

Im Herbst hieß es vom Ministerium, ein Entwurf sei bereits in Arbeit. Doch die Ursprungsversion dürfte für Debatten gesorgt haben: So hätten die Kameras etwa während Demonstrationen oder Sportveranstaltungen ausgeschalten werden müssen. Außerdem hätten zunächst "gelindere Maßnahmen" geprüft werden sollen. Schließlich stoppte der Bund das Einfahrtverbot endgültig.

"Ministerin betreibt unwürdiges Spiel"

Nun melden sich gleich Vertreter mehrerer Städte zu Wort und fordern die zuständige Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) auf, die rechtliche Grundlage zu schaffen. Man warte darauf, eines der größten Klimaschutzprojekte in der Geschichte der Stadt umsetzen zu können", so Wiens Mobilitätsstadträtin Ulli Sima (SPÖ). "Die Ministerin ist dabei, eine historische Chance zu verspielen. Wir hätten die verkehrsberuhigte Innere Stadt in dieser langen Wartezeit schon längst umsetzen können". Bei der kamerabasierten Zufahrtskontrolle handle es sich lediglich um Fotoaufnahmen der PKW-Kennzeichen, nicht um eine 24-Stunden-Video-Aufzeichnung. Die Ministerin betreibe ein unwürdiges Spiel auf Zeit, so die Stadträtin.

Gemeinsam mit dem Bezirksvorsteher des ersten Bezirks, Markus Figl, den Vizebürgermeistern aus Linz und St. Pölten Martin Hajart und Harald Ludwig, dem Bürgermeister von Leoben Kurt Wallner sowie Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger, der die Interessen von 21 weiteren österreichischen Städten vertritt, forderte Sima nun Gewessler auf, eine praktikable Bestimmung für ein kamerabasiertes Zufahrtsmanagement in die 35. Novelle einzuarbeiten.

Rechtsgutachten liegt vor

Eine technische Machbarkeitsstudie wurde bereits im Herbst präsentiert. Demnach würde eine Verkehrsentlastung bis zu 15.700 Einfahrten weniger pro Tag, ein Viertel weniger Stellplatzauslastung und Platz für Begrünungsmaßnahmen bringen. Es gäbe eine breite Allianz, die Gewessler nicht mehr ignorieren könne, so Bezirkschef Markus Figl. Dazu zählen etwa Linz, St. Pölten und Leoben, aber auch die Landeshauptstädte Graz, Salzburg, Bregenz und Innsbruck. 

"Es ist eine langjährige Forderung des Österreichischen Städtebundes – die Idee stammt aus unserem Verkehrsausschuss – automatisierte Ein- und Zufahrtskontrollen in Innenstädten nach italienischem Vorbild durchzuführen", betont Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes. Ein gemeinsames Rechtsgutachten von Verkehrsministerium und Österreichischem Städtebund habe datenschutzrechtliche Bedenken bereits ausgeräumt.

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    Screenshot ORF

    Auf den Punkt gebracht

    • Städte wie Wien, Linz, St Pölten und Leoben kritisieren die Verkehrsministerin Gewessler für ihre abrupte Ablehnung eines Konzepts zur Verkehrsberuhigung in der Wiener Innenstadt, das auf eine kamerabasierte Zufahrtskontrolle setzt
    • Eine technische Machbarkeitsstudie zeigt, dass diese Maßnahme zu einer erheblichen Verkehrsentlastung und mehr Raum für Begrünungsmaßnahmen führen würde
    • Verschiedene Städte fordern nun die Implementierung einer praktikablen Bestimmung für das kamerabasierte Zufahrtsmanagement in die geltende Gesetzgebung
    red
    Akt.