Nächster Justiz-Aufreger in Österreich: Wenige Tage, nachdem die laschen Ermittlungen im Fall Kellermayr das Land entsetzten, blamiert sich die Staatsanwaltschaft Wien bis auf die Knochen: Jener 31-Jährige, der das Mastermind des großangelegten Impfbetrugs im Austria Center (ACV) sein soll, wurde gemäß "Heute"-Infos freigelassen.
Die Untersuchungshaft wurde – dies erfährt "Heute" – aufgehoben, da die Höchstfrist verstrichen ist. Sein Anwalt, der Wiener Star-Verteidiger Philipp Wolm, hatte wegen dieser Verletzung des Beschleunigungsgebots einen Enthaftungsantrag gestellt.
Weil aber nach wie vor keine Anklageschrift in Sicht ist, bedeutet das im Klartext: Die Ermittler waren zu langsam.
Die Justiz unterstellt dem mehrfach vorbestraften Beschuldigten "eine gewisse Neigung zur Rücksichtslosigkeit", nimmt nun aber "keine Tatbegehungsgefahr" mehr an. Die Vorwürfe gegen den 31-Jährigen wiegen freilich schwer: Der gebürtige Serbe soll unzählige Impfpässe gefakt haben. Wie ausführlich berichtet, hatten mehrere Mitarbeiter von Österreichs größter Impfstraße Einträge im Grünen Pass gegen Gebühr von 550 bis 650 Euro vorgenommen – ohne vorherige Vakzinierung. Dies soll er sogar bei hochrangigen impfkritischen Politikern getan haben. Ermittler fanden bei dem Verdächtigen 230 Impfaufkleber, zwei Stempel ("ACV", "Gesundheitsdienst der Stadt Wien"), Blanko-Impfpässe und handschriftlich notierte Chargen-Nummern.
Die Kripo förderte jedoch weitere düstere Details in dem Krimi ans Tageslicht: Der Verdächtige soll – selbst mit Corona infiziert – via Airport Schwechat nach Serbien gereist sein und dort in einer Disco Party gemacht haben. Doch nicht nur sein positives Testergebnis stellten Ermittler am Handy sicher – auch ein Video belastet den 31-Jährigen schwer: Es zeigt, wie er seine Frau an den Haaren reißt und misshandelt. Nun ist er frei. Und was schreibt die Justiz? "Die Tathandlung entstand aufgrund einer spezifischen Konfliktsituation ..." Und: Durch die U-Haft wäre ihm "das Unrecht seiner Taten vor Augen geführt" worden. Na dann ...
Für den Verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.