Life

Führerschein bei 5 km/h zu schnell bald weg

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Archiv

Im Zuge einer Verwaltungsreform sind aktuell Verschärfungen beim Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) geplant. Demnach soll es der Polizei künftig möglich sein, bei jedem Verstoß gegen das IG-L Zwangsmaßnahmen zu setzen. Dies könnte der Führerscheinentzug genauso sein wie das Fahrzeug zu beschlagnahmen. Der ÖAMTC spricht sich gegen diese Verschärfung aus.

Im Zuge einer Verwaltungsreform sind aktuell Verschärfungen beim Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) geplant. Demnach soll es der Polizei künftig möglich sein, bei jedem Verstoß gegen das IG-L Zwangsmaßnahmen zu setzen. Dies könnte der Führerscheinentzug genauso sein, wie das Fahrzeug zu beschlagnahmen. Der ÖAMTC spricht sich gegen diese Verschärfung aus.

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kann Fahrzeuglenkern der Führerschein bereits jetzt vor Ort abgenommen werden, wenn man innerorts um mehr als 40 km/h oder außerorts um mehr 50 km/h zu schnell unterwegs ist.

Fahrzeuge, die mit 130 km/h unterwegs sind, stoßen lediglich zehn Prozent mehr NOx aus als Fahrzeuge, die mit 100 km/h fahren. "Sollte das IG-Luft tatsächlich verschärft werden, könnte der Führerschein bereits bei einer geringen Tempoüberschreitung von beispielsweise fünf km/h abgenommen werden. Aus unserer Sicht widerspricht das dem Gebot der Verhältnismäßigkeit und damit auch der Verfassung", so ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried.
ÖAMTC fordert Differenzierung

Der ÖAMTC fordert eine generelle Klarstellung im IG-L hinsichtlich differenzierter Geschwindigkeitsbeschränkungen. "Alle derzeit verordneten Tempolimits zum Schutz der Luft gelten pauschal für alle Fahrzeuge. Sie unterscheiden nicht nach dem Schadstoffausstoss, auch ein reines Elektrofahrzeug ist davon betroffen", kritisiert Authried.

Sofern die Überwachbarkeit sichergestellt ist, sollen die Länder in Zukunft am Schadstoffausstoss orientierte Geschwindigkeitsbeschränkungen nach IG-L verordnen können. "Aus diesem Grund führen wir derzeit Musterverfahren, um zu klären, ob die derzeit bestehenden pauschalen Regeln überhaupt verfassungskonform sind".

;