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Führerscheingesetz neu: So schnell ist der Schein weg

Heute Redaktion
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Die Details zum neuen Führerscheingesetz haben am Dienstag den Ministerrat passiert und verschärfen die Gesetze im Verkehrsbereich. Beschlossen wurden der Pilotversuch für Alkoholwegfahrsperren, ein verlängerter Probeführerschein, härtere Strafen für Handytelefonierer am Steuer und erweiterte Möglichkeiten der Strafe bei Temposündern mit Radrafotos.

Sprichwörtlich können sich vor allen werdende Autolenker beim neuen Führerscheingesetz anschnallen. Als erster Schritt wird der Probeführerschein von zwei auf drei Jahre verlängert. Zudem führt Telefonieren am Steuer nun automatisch zu einer Verlängerung der Probezeit. Ebenfalls ab 1. September 2017 soll der Pilotversuch mit Alkolocks starten. Die Wegfahrsperren verhindern, dass man das Auto starten kann, wenn Alkohol über eine Atemkontrolle im Blut festgestellt wird.

Generell zur Führerscheinausbildung antreten kann man nun zwei Monate vor dem 15. Geburtstag. Beim Mopedführerschein ist nun eine Computerprüfung vorgesehen. Und viele Temposünder könnte nun statt einer saftigen Geldstrafe der Führerscheinentzug drohen. Deshalb nämlich, weil Radarfotos künftig auch für den Nachweis anderer Delikte herangezogen werden können. Telefoniert der Raser am Radarbild oder ist nicht angeschnallt, dann wird er gleich auch dafür zur Verantwortung gezogen.