Politik

Bis zu 2 Jahre Haft, wenn Ausländer Messer besitzen

Heute Redaktion
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Das neue Waffengesetz bringt viele Fragen mit sich: Was ist eine Waffe überhaupt im Rechtssinn und welche Strafen für deren Besitz drohen künftig Ausländern?

Fallen auch Küchenmesser unter das Verbot?

Der österreichische Gesetzgeber definiert Waffen im § 1 Waffengesetz 1996 als "Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden."

Diese durchaus vage gehaltene Definition klärt aber nicht eindeutig, ob es sich beispielsweise bei einem gewöhnlichen Buttermesser auch um eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes, oder um einen gewöhnlichen Gebrauchsgegenstand handelt.

Die Feststellung ob es sich bei einem Messer auch um ein Waffe handelt, muss sich daher in jedem Fall stets auch auf die konkrete Ausgestaltung der Waffe (Klingenlänge, Gesamtlänge, Form etc.) beziehen.

Sogenannte "gewöhnliche Messer" wie etwa Jagdmesser, Taschenmesser und Küchenmesser sind in der Regel aber als Gebrauchsgegenstände anzusehen, selbst dann wenn sie über eine Feststellungsvorrichtung für die Klinge (sogenannte "Fixiermesser") verfügen sollte.

Welche Strafen drohen bei illegalem Waffenbesitz?

§ 50 des österreichischen Waffengesetzes regelt die Strafen bei illegalem Waffenbesitz. Grundsätzlich wird dieser Straftatbestand mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zwei Jahren Gefängnis gestraft. Neu ist, dass künftig eben auch Messer unter Umständen (siehe oben) als Waffe im Sinne des Gesetzestextes gelten könnten.

Warum wurde das Waffenverbot jetzt erweitert?

Die türkis-blaue Regierung argumentierte hier nur sehr knapp. Die Ausweitung des Waffenverbots für Drittstaatsangehörige ohne dauerhafte Aufenthaltserlaubnis sei "zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit" notwendig gewesen, heißt es in dem Begleitschreiben zum jetzt eingebrachten Gesetzesentwurf. Die Caritas kritisiert in diesem Zusammenhang aber auch, dass die Messerdelikte auch unter Inländern und nicht nur bei Drittstaatsangehörigen gestiegen sei. Insofern sei ein ausschließliches Messerverbot für EU-Ausländer nicht zielführend, argumentiert die Caritas sinngemäß.

Welche Waffen in Österreich verboten sind, erfahren Sie in der Diashow am Anfang des Artikels. (red)