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Für Strache ist Martin Graf rehabilitiert

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache sieht den Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (F) im Zusammenhang mit der Gertrud Meschar Privatstiftung durch das Gutachten eines vom Gericht bestellten Wirtschaftsprüfers "voll und ganz entlastet".

durch das Gutachten eines vom Gericht bestellten Wirtschaftsprüfers "voll und ganz entlastet".

Strache geht davon aus, dass das Gericht auf Basis des Gutachtens urteilen wird, wie das die Regel sei. Der FPÖ-Chef forderte bei einer Pressekonferenz am Montag weiters eine Entschuldigung der politischen Konkurrenz. Gleichzeitig schoss sich die FPÖ auf den Grünen Abgeordneten Peter Pilz ein.

Die Stiftung sei "korrekt geführt" worden, verwies Strache auf das Gutachten. Graf habe beispielsweise keinerlei persönlichen Vorteile lukriert. Graf sei "massiv diffamiert" worden, und nach dem "Unrecht", das ihm angetan worden sei, hätte er sich moralisch eine Entschuldigung der politischen Mitbewerber erwartet, betonte Strache.

Kritik von Grünen und SPÖ

"Die FPÖ und Strache feiern die rechtliche Entlastung ihres Parteikollegen Martin Graf vorschnell und ohne die endgültige gerichtliche Entscheidung abzuwarten", kritisiert der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser. Zuvor hatte der Sprecher des Handelsgerichts richtiggestellt, dass durch das aktuelle Gutachten zur Stiftung Meschar, die der 3. Nationalratspräsident Graf errichtet hatte, die Kernfragen nach den Umständen rund um die Gründung noch offen seien - dies habe das Gericht zu klären.

Auch für die SPÖ ist das Gutachten in der Causa Graf nicht entscheidend: „Es war von Anfang an klar, dass die Stiftungskonstruktion, mit der auf das Vermögen der betagten Wienerin zugegriffen wurde, rechtlich kaum angreifbar sein werde“, sagte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter. Dass Graf nun aus dem Gutachten einen Persilschein ableite sei „purer Zynismus“. Auch für ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch „bleibt die Optik fatal“. Für gewählte Volksvertreter „müssen höhere moralische Maßstäbe gelten“.