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Fußfessel für geisteskranke Straftäter

Heute Redaktion
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Justizminister Brandstetter will den "Maßnahmenvollzug" neu regeln.
Justizminister Brandstetter will den "Maßnahmenvollzug" neu regeln.
Bild: Helmut Graf

Justizminister Wolfgang Brandstetter regelt die Unterbringung geisteskranker Straftäter neu. Diese sollen künftig nach der Entlassung Fußfessel tragen müssen.

Rund 900 "geistig abnorme Rechtsbrecher" sind momentan in Österreichs Justizanstalten untergebracht. Justizminister Wolfgang Brandstetter legte gestern einen Expertenentwurf zur Zukunft dieses "Maßnahmenvollzugs" vor. "Der Entwurf enthält wichtige Neuerungen, die insbesondere auch das Gefährdungspotenzial, das von psychisch kranken Straftätern für die Allgemeinheit ausgeht, verlässlich beherrschbar machen sollen", so Brandstetter.

Außen Gefängnis, innen Krankenhaus

Kernstück: die Schaffung einer ausreichenden Zahl von "forensisch-psychiatrischen Zentren". Dort sollen die Straftäter fachärztliche Betreuung erhalten. Die Sicherung dieser Zentren erfolgt durch die Justizwache – sie sind also nach innen ein Krankenhaus und nach außen ein Gefängnis. Als Beispiel nannte der Minister die bereits bestehende Sonderanstalt Linz-Asten. "In diesen Zentren kann die Justiz somit der besonderen Behandlungs- und Betreuungspflicht des Staates nachkommen", sagte der Minister.

Der ambulante Vollzug soll ausgebaut werden. Die Entlassung aus der Unterbringung soll künftig mit dem Tragen einer Fußfessel verbunden sein. Der GPS-Sender soll dabei sicherstellen, dass ungewöhnliche Bewegungen der Straftäter besser kontrolliert werden können. Bisher gibt es diese Möglichkeit zur Überwachung noch nicht. Brandstetter: "Die Fußfessel ist im Vergleich zur aktuellen Gesetzeslage eine zusätzliche Kontrollmöglichkeit nach der Entlassung von geistig abnormen Rechtsbrechern und damit eine Maßnahme, die ein Mehr an Sicherheit für die Allgemeinheit bringt."

Besonders ausgebildetes Personal

"Um kunftig Fälle wie jenen in Krems-Stein (dort wurde 2014 ein völlig verwahrloster Häftling in seiner Zelle gefunden, Anm.) hintan zu halten, wird auch das Vollzugspersonal enger in die gesamte Fursorge und Betreuung der Untergebrachten eingebunden", betonte Brandstetter. Eingesetzt würden ausschließlich ausgewählte, besonders geeignete und ausgebildete Beamte.

"Größte Reform der letzten 40 Jahre"

Der Expertenentwurf soll als Diskussionsgrundlage dienen und wurde der von Brandstetter eingesetzten "Konferenz zur Umsetzung eines modernen Maßnahmenvollzugs" zur Verfugung gestellt. "Sie soll eine Umsetzung – wohl jenseits des Wahltags – sicherstellen. Ziel ist ein sachlich fundiertes Gesetz, welches eine hohe Akzeptanz aufweist und zu einer tatsächlichen Verbesserung des Maßnahmenvollzuges fuhrt", so Brandstetter. "Diese Reform soll den Strafvollzug in diesem Bereich maßgeblich verändern und wäre der nächste Schritt in der größten Reform der letzten 40 Jahre. Die ‚Maßnahme' bekommt dadurch einen völlig neuen Stellenwert." (bob)