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Fußfessel rettet Sextäter nicht vor dem Gefängnis

Heute Redaktion
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Bild: AFP

Ab 1. Jänner 2013 treten die neuen Kriterien bei der Vergabe des elektronisch überwachten Hausarrests alias "Fußfessel" in Kraft. Das Maßnahmenpaket von Justizministerin Beatrix Karl wurde im Ministerrat beschlossen, muss aber noch vom Parlament abgesegnet werden. Es beinhaltet u.a., dass Sexualstraftäter sich nicht mehr ihre gesamte Haftstrafe mit einer Fußfessel ersparen können.

Ab 1. Jänner 2013 treten die neuen Kriterien bei der Vergabe des elektronisch überwachten Hausarrests alias "Fußfessel" in Kraft. Das Maßnahmenpaket von Justizministerin Beatrix Karl wurde im Ministerrat beschlossen, muss aber noch vom Parlament abgesegnet werden. Es beinhaltet u.a., dass Sexualstraftäter sich nicht mehr ihre gesamte Haftstrafe mit einer Fußfessel ersparen können.

Hier das Maßnahmenpaket im Überblick:


Sexualstraftäter von Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung, sexuellem Missbrauch von Unmündigen, Jugendlichen oder beeinträchtigen Personen können sich nicht mehr ihre gesamte Haftstrafe mit einer Fußfessel ersparen.
Ein Täter kann somit frühestens zur Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe um eine Fußfessel ansuchen. Diese wird aber nur nach einer genauen Prüfung gewährt.
Bei allen sonstigen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung wird die Fußfessel nur mehr dann genehmigt, wenn die Sicherheit besteht, dass der Verurteilte den überwachten Hausarrest nicht missbrauchen.
Opfern von Sexualstraftätern wird ein Äußerungsrecht eingeräumt werden. Betroffene, die das wollen, würden so eine Stimme bekommen.
Alle Sexualstraftäter, die eine Fußfessel bekommen, werden mit einer neuen GPS-Fußfessel ausgestattet. Diese Technologie erlaubt es, Fußfesselträger permanent zu überwachen und gewisse Orte - etwa die Wohnung oder den Arbeitsplatz des Opfers - für sie zu sperren.

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