Wirtschaft
Gärtner, Tischler, Wahrsager dürfen für Beratung öffnen
Vieles ist im Lockdown geschlossen, doch Gewerbe und Handwerker arbeiten weiter. Erstmals dürfen auch "Beratungen" angeboten werden.
"Es ist erstmals möglich laut der Verordnung, dass der Kunde zur Beratungen kommen kann" erklärt die Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer, Renate Scheichelbauer-Schuster, im "Ö1 Morgenjournal" am Mittwoch.
Wie die WKÖ ausführt – "Heute" berichtete – dürfen Kunden auch im Lockdown die Geschäfte oder Büroräumlichkeiten betreten, um dort Muster anzusehen, einen Auftrag zu geben, oder sich beraten zu lassen. Voraussetzung dafür ist allerdings ein 2G-Nachweis (geimpft oder genesen).
Ein typischer Bereich seien da etwa die Kleidermacher, erklärt Scheichelbauer-Schuster im ORF-Radio weiter. Der Besuch beim Schneider für einen Maßanzug ist also auch im Lockdown noch erlaubt. Aber: Der Verkaufsbereich muss geschlossen bleiben. "Überall, wo Waren sind und der Kunde kommt herein und ich würde ihn beraten, das wäre nicht okay."
Astrologen dürfen arbeiten, Friseure nicht
Diese Regelung gilt für zahlreiche – und auch einige erstaunliche – Berufsgruppen. Laut Wirtschaftskammer gehören dazu etwa Gärtner und Floristen, Elektrotechniker, Mechaniker, Schneider, Kunsthandwerker, Berufsfotografen, Lebens- und Sozialberaterinnen.
Kurioserweise dürfen aber auch Energetiker und Astrologen mit 2G und FFP2-Maske als Berater in allen Lebenslagen weiterhin ihre Dienste anbieten. Vielleicht können diese uns ja beantworten, ob der harte Lockdown wirklich mit 12. Dezember enden wird. Das steht ja bekanntlich noch in den Sternen.