Coronavirus

Gastro und Co – das dürfen Ungeimpfte ab Samstag wieder

Mit Samstag läuft die 2G-Regel in allen Bundesländern – außer Wien – aus. Das bedeutet auch mehr Freiheiten für Ungeimpfte. Der Überblick.

Nikolaus Pichler
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Für Ungeimpfte reicht ab Samstag auch wieder ein PCR-Test, um Zugang zu zahlreichen Bereichen zu bekommen. 
Für Ungeimpfte reicht ab Samstag auch wieder ein PCR-Test, um Zugang zu zahlreichen Bereichen zu bekommen. 
Annette Riedl / dpa / picturedesk.com

Eine Woche nach dem Auslaufen der 2G-Beschränkungen im Handel gibt es auch in der Gastronomie, im Tourismus und vielen anderen Bereichen eine Lockerung: Wo bisher die 2G-Regel gegolten hat, genügt ab Samstag 3G. Ungeimpfte bekommen dann mit einem aktuellen PCR- oder Antigen-Test zahlreiche Freiheiten zurück. Nur in Wien gelten andere Regeln. Denn in der Bundeshauptstadt bleibt Ungeimpften der Zugang zu Gastro verwehrt. 

Die ab 19. Februar geltenden Lockerungsschritte betreffen dabei etliche Bereiche. Welche das sind, liest du hier: 

 Gastronomie
➤ Hotels
➤ Seilbahnen
➤ Busreisen
➤ Ausflugsschiffe
➤ Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen
➤ Fußballstadien
➤ Events
➤ Fach- und Publikumsmessen

PCR-Tests in Wien mit verkürzter Dauer

Eine überraschende Änderung gibt es jedoch: In der Gastro gelten PCR-Tests statt 72 nur mehr 48 Stunden. Für alle anderen Bereiche bleiben die Tests weiterhin 72 Stunden lang gültig. Auch hier geht man in Wien vorsichtiger vor: PCR-Tests gelten dort grundsätzlich nur 48 Stunden.

Ob sich die Änderung von 2G auf 3G in der Gastronomie stark auswirken wird, ist allerdings fraglich, weil Ungeimpfte immer noch zusätzlichen Aufwand für einen PCR-Test auf sich nehmen müssen und viele möglicherweise das generelle Auslaufen der Zutrittsbeschränkungen am 5. März abwarten werden.

Sperrstunde bleibt vorerst bestehen

Die Sperrstunde um 24 Uhr und das Verbot der Nachtgastronomie bleiben vorerst bestehen, auch die generelle Maskenpflicht in geschlossenen Räumen gilt weiterhin. Die entsprechende Verordnung als rechtliche Grundlage für die Lockerungen wurde am späten Nachmittag kundgemacht.

Keine Lockerungen gibt es in Bereichen mit besonders gefährdeten Personen, wie etwa in Alten- und Pflegeheimen. Auch die 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt weiterhin.

Diese Masken-Änderung lässt Schüler jubeln

In den Volksschulen gibt es schon seit 14. Februar keine Maskenpflicht mehr, ab dem kommenden Montag (21. Februar) fällt sie an allen Schulen.

Erst am Dienstag (22. Februar) werden die Einreisebestimmungen nach Österreich an die gelockerten Maßnahmen angepasst, es gilt dann grundsätzlich die 3G-Regel. Von der Lockerung ausgenommen ist aber die Einreise aus Virusvarianten-Gebieten.

Mega-Öffnungstag im März

Der nächste große Lockerungsschritt folgt dann am 5. März, dann sollen – außer in Wien – alle 2G/3G-Zutrittsbeschränkungen und die Sperrstunde fallen und die Nachtgastronomie darf wieder aufsperren. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiter in Öffis und im Supermarkt, in Apotheken, Banken und Postämtern.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com