Niederösterreich

Gebiss zusammengeklebt - Mann tötete nach 60 Ehejahren

5 Tage nach der Diamantenen Hochzeits-Feier soll Josef G. (89) seine Gattin in der Waschküche in NÖ brutal erstochen haben. Motiv: Bösartigkeiten.

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Ein Bild des Paares aus glücklichen Tagen
Ein Bild des Paares aus glücklichen Tagen
privat

Mit 89 Jahren musste ein Ex-Postler das erste Mal überhaupt vor Gericht. Der Vorwurf am Landesgericht Korneuburg: Mord.

Über 60 Jahre waren der 89-jährige, pensionierte Briefträger und die 80-jährige Hausfrau aus dem Bezirk Mistelbach verheiratet gewesen, galten im Wohnort im Weinviertel als beliebt und gesellschaftlich gut integriert. Im Frühsommer 2020 feierte das Paar Jubiläum. 

Feier im Schweizerhaus

Noch am 1. August 2020 feierte das Ehepaar mit den drei Kindern und acht Enkelkindern im Schweizerhaus in Wien den 60. Hochzeitstag.

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    Mord-Prozess fand am Landesgericht Korneuburg statt
    Mord-Prozess fand am Landesgericht Korneuburg statt
    Lenger

    Nur fünf Tage später, am 6. August 2020, ging sie nach dem gemeinsamen Frühstück in die Waschküche. Josef G. schlich mit einem Küchenmesser in der Hand seiner Gattin hinterher und überraschte das Opfer. Mit großer Intensität soll er laut Anklage auf die 80-Jährige mehr als 20 Mal auf den Schädel und die linke Gesichtshälfte sowie Schulter, Nacken und Rücken eingestochen haben. Die Ehefrau knallte mit dem Kopf auf den Boden, Herbert G. schnitt der am Boden liegenden Gattin noch die Kehle durch. Die Frau hatte keine Überlebenschance. 

    Zu Fuß zur Polizei

    Dann legte er das Küchenmesser zurück in die Küchenlade, wusch sich, zog sich um und marschierte zu Fuß zur örtlichen Polizeistation - mehr dazu hier

    "Kein Sex mehr"

    Der Senior hatte schon harte Schicksalsschläge verdauen müssen, verlor eines seiner vier Kinder durch einen schrecklichen Unfall. In sämtlichen Einvernahmen bei der Polizei gab der Pensionist an, dass sie hinter seinem Rücken getrascht habe. So soll sie erzählt haben, dass er es im Bett nicht mehr bringe. Weiters hatte er auch im Schweizerhaus das Gefühl, dass seine Gattin mit Tochter und Schwiegertochter über ihn geredet hätten.

    Prothese verklebte sich

    Am Vorabend des Mordes hatte es zudem Faschiertes mit Erdäpfel und Tomatensoße gegeben. In der Folge hätte sich seine obere und untere Zahnprothese verklebt. Er sei sich sicher, dass sie dies mit Absicht gemacht hätte. Das habe ihn dann so beschäftigt, dass er in der Nacht nicht schlafen konnte. Am nächsten Tag in der Früh habe er schließlich den Entschluss gefasst, seine Gattin zu töten.

    Verfolgungswahn und Demenz

    Gutachter Werner Brosch attestierte dem Mann eine wahnhafte Störung in Form eines Verfolgungswahns vor dem Hintergrund einer leichten bis mittelschweren Demenz. Zum Tatzeitpunkt dürfte eine kurzfristige Zerstörung des Persönlichkeitsgefüges bestanden haben. Laut Sachverständigem war Herbert G. somit zurechnungsunfähig. 

    Der 89-Jährige hielt sich recht tapfer, einige Male merkte man aber schon bei der Verhandlung, dass die Sache dem grundsätzlich rüstigen Rentner an die Substanz geht. Der Experte empfahl somit eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Auch Anwalt Manfred Arbacher-Stöger war mit dem Vorschlag einverstanden. Somit wurde der mittlerweile 89-Jährige in eine Anstalt eingewiesen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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