Österreich

Gebührenpflicht in St. Pölten tritt wieder in Kraft

Jetzt ging alles doch ganz schnell: Bereits ab Mittwoch gibt es wieder die Gebührenpflicht in den Kurzparkzonen in St. Pölten.

Heute Redaktion
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Ab dem 22. April gilt wieder die Gebührenpflicht in den Kurzparkzonen.
Ab dem 22. April gilt wieder die Gebührenpflicht in den Kurzparkzonen.
Bild: Josef Vorlaufer

Mit 22. April 2020 tritt die Gebührenpflicht in den Kurzparkzonen in St. Pölten wieder in Kraft.

"Es ist dies nicht zuletzt eine Unterstützung für die Wirtschaftsreibenden der Innenstadt, nachdem die Betretungsbeschränkungen für die Kundenbereiche von Betrieben und Dienstleistern mit einem Kundenbereich bis max. 400 m² und für Massenbeförderungsmittel bereits mit Wirksamkeit vom 14. April 2020 unter Auflagen gelockert wurden. Der überwiegende Teil der Innenstadtbetriebe fällt unter diese Erleichterung", heißt es in einer Aussendung der Stadt St. Pölten.

Da damit wesentliche Beschränkungen weggefallen seien, "die für die Aussetzung der Abgabe ausschlaggebend waren, wird die Kurzparkzonenabgabenverordnung wieder in Kraft gesetzt, um den eigentlichen Zielen der Verordnung in „Normalzeiten" gerecht zu werden".

In Wiener Neustadt, der zweitgrößten Stadt im Bundesland, zeigte man sich vorerst abwartend. Eine Kontrolle der innerstädtischen Kurzparkzonen startet laut einer Aussendung dann, "wenn ein komplettes Wiederhochfahren der Wirtschaft gegeben ist".

In Wiener Neustadt, der zweitgrößten Stadt im Bundesland, zeigte man sich indes vorerst noch abwartend. Eine Kontrolle der innerstädtischen Kurzparkzonen startet laut einer Aussendung dann, "wenn ein komplettes Wiederhochfahren der Wirtschaft gegeben ist".

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