Sie war 87 Jahre alt, gehbehindert und auf einen Rollator angewiesen. Dann soll ein 61-Jähriger über sie hergefallen sein: Der Tod einer Bewohnerin eines Wiener Luxus-Seniorenheimes beschäftigt am Donnerstag das Landesgericht in der Hauptstadt. Der Angeklagte soll die Pensionistin gewürgt und mit einem Polster erstickt haben. Anschließend soll er ihren Tresor geplündert haben. Vor Gericht sagt der Angeklagte: "Ich hab' ihr geholfen, sonst nix".
Laut Anklage kannte der 61-Jährige die Seniorenresidenz bereits seit Jahren. Schon 2016 soll er einer inzwischen verstorbenen Bewohnerin 180.000 Euro abgeknöpft haben. Dabei habe er auch gewusst, dass sich mit den Zimmerschlüsseln der Bewohner die Tresore öffnen ließen.
Am 19. Jänner soll er mit einem Kunst-Blumenstrauß in die Residenz gekommen sein. Zunächst hielt er sich in der Cafeteria auf. Die Staatsanwältin vermutet, dass er dort nach einem passenden Opfer suchte.
Sein späteres Opfer, eine gehbehinderte und betuchte 87-Jährige Bewohnerin, war zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht allein. Am Nachmittag empfing sie zwei Besucher. Nach 17 Uhr ging sie auf ihr Zimmer, der 61-Jährige nahm die Verfolgung auf, ging hinterher.
Was dort geschah, schildert die Staatsanwaltschaft als brutalen Angriff: Der 61-Jährige soll die Frau aufs Bett gestoßen und gewürgt haben. Danach soll er sie vermutlich mit einem Kopfpolster erstickt haben.
Laut der Anklage soll die 87-Jährige sogar noch mit allen Mitteln versucht haben, sich gegen ihren Mörder zu währen. Dafür sprechen ausgerissene Haarbüschel und abgebrochene Fingernägel, die sichergestellt wurden.
"Er ist mit Gewalt auf sie losgegangen. Sie hat vergeblich versucht sich zu wehren, was ihr aufgrund ihres hohen Alters nicht möglich war", sagte die Staatsanwältin. Nach der brutalen Attacke soll der Mann den Tresor geöffnet haben. Schmuck und zumindest 500 Euro Bargeld soll er mitgenommen haben.
Der Angeklagte erzählt die Geschichte hingegen völlig anders: Er habe eigentlich eine Bekannte in der Seniorenresidenz besuchen wollen. Auf dem Weg dorthin sei er am Zimmer der 87-Jährigen vorbeigekommen. Die Tür sei offen gewesen,der Rollator sei umgestürzt, die Frau habe am Boden gelegen.
Er habe helfen wollen, die Dame vom Boden aufgehoben. Dabei habe er Geld auf dem Nachtkästchen gesehen und 320 Euro genommen.
Dann sei die Situation plötzlich eskaliert – allerdings laut seiner Darstellung nicht durch Gewalt von ihm. Die Frau habe drei Ringe verschluckt und ihm zu verstehen gegeben, dass er diese nicht bekommen werde. "Ich hab' gesagt 'Was machst du, Oma?' Sie hat stark zu husten begonnen", schildert er.
Anschließend habe die Pensionistin auch noch ihre Armbanduhr vom Handgelenk genommen und in den Mund gesteckt.
"Ich hab' ihr geholfen, sonst nix", beteuerte der 61-Jährige. Als er bemerkte, dass sich die Frau offenbar in Lebensgefahr befand, sei er "in Panik" davongelaufen.
Für Gerichtsmediziner Christoph Reisinger passt diese Version allerdings nicht zu den Verletzungen der 87-Jährigen. Die Frau sei über mehrere Minuten erstickt. Zuvor sei sie gewürgt worden. Bei der Obduktion wurden außerdem vier gebrochene Rippen festgestellt.
Das spreche laut Reisinger dafür, dass der Täter auf dem Brustkorb der Frau gesessen oder gekniet habe, während er mit massiver Gewalt gegen sie vorging.
Der Angeklagte ist kein Unbekannter für die Justiz. Insgesamt verbrachte er wegen Vermögensdelikten bereits 17 Jahre im Gefängnis. Seine letzte Haftstrafe dauerte viereinhalb Jahre. Am 12. Juli 2024 kam er frei.
Auch diesmal geht es nicht nur um den Mordvorwurf. Der 61-Jährige soll im Vorjahr zwei Frauen mit erfundenen Geschichten um Geld gebracht haben.
Eine 65-Jährige lernte er am Brunnenmarkt kennen. Er erzählte ihr, ein Geschäft aufmachen zu wollen. Die gutgläubige Pensionistin übergab ihm im Mai 2025 also all ihr Geld und zusätzlich ihre Goldvorräte. Insgesamt verlor sie mehr als 22.000 Euro.
Bei einer zweiten Frau gab er sich laut Anklage als Juwelier aus und behauptete, in der Türkei investiert zu haben. Wegen eines angeblichen finanziellen Engpasses "borgte" sich der Mann von der 60-Jährigen 10.000 Euro. 4.000 Euro zahlte er zurück. Bei diesen Betrugsvorwürfen ist der Angeklagte geständig. Den Mord weist er zurück.
Besonders brisant ist die Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann. Der 61-Jährige sei zum Tatzeitpunkt zwar zurechnungsfähig gewesen, weise aber eine kombinierte Persönlichkeitsstörung auf.
Hofmann stellte unter anderem narzisstisch-manipulative Züge und eine leichte Kränkbarkeit mit emotionaler Instabilität fest. Eine schwere und nachhaltige Störung liege jedenfalls vor.
"Er ist ein gefährlicher Mensch", sagte der Psychiater. Ohne haftbegleitende therapeutische Maßnahmen seien nach einer möglichen Entlassung schwere Gewaltdelikte gegen Leib und Leben bis hin zu Tötungsdelikten zu erwarten.
Bei einer Verurteilung wegen Mordes drohen dem 61-Jährigen zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Zusätzlich beantragte die Staatsanwaltschaft seine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
Noch ist offen, welcher Version das Gericht am Ende folgen wird: jener des Angeklagten, der von einer tragischen Situation spricht – oder jener der Anklage, die hinter der Tat einen gezielten Angriff auf eine wehrlose Seniorin und die Jagd nach ihrem Geld vermutet.