Fasste 20 Monate aus

NS-Symbole auf Kutte – Hooligan (25) vor Gericht

Mit NS-Symbolen auf der Hooligan-Kutte und einschlägigen Bildern am Handy landete ein 25-Jähriger vor Gericht. Nun wurde er verurteilt.
Österreich Heute
13.08.2026, 14:43
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Ein 25-jähriger Wiener musste sich am Donnerstag vor dem Landesgericht verantworten. Der Vorwurf: Er soll über Jahre hinweg immer wieder NS-verherrlichende Symbole verwendet und zur Schau gestellt haben.

Im Mittelpunkt des Prozesses stand eine Lederkutte, mit der der Mann laut Anklage bei mehreren Auswärtsspielen der Wiener Austria zwischen 2021 und 2023 auftauchte. Darauf sollen Symbole mit eindeutigem Bezug zur NS-Zeit zu sehen gewesen sein.

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NS-Verherrlichung auch zu Hause

Doch damit nicht genug: Bei einer Hausdurchsuchung im September 2023 stießen die Ermittler auf weiteres einschlägiges Material. Sichergestellt wurden unter anderem Sticker mit NS-Parolen, ein "White Power"-Shirt sowie zahlreiche Bilder und Memes auf dem Handy des 25-Jährigen. Darunter befanden sich laut Gericht auch 45 Abzeichen aus der NS-Zeit.

"NS-Zeit interessiert mich gar nicht"

Vor Gericht bestritt der Angeklagte, von der Bedeutung der Symbole gewusst zu haben. "Ich bin Hooligan und nicht mehr und nicht weniger", erklärte der Maurer. Die Zeichen auf seiner Kutte seien für ihn Hooligan-Symbole gewesen.

Auch für die Bilder auf seinem Handy hatte der 25-Jährige eine Erklärung: Sie seien automatisch aus Chatgruppen in seine Galerie übernommen worden. Er habe sie sich nie angesehen. Das "White Power"-Shirt habe er zwar bekommen, aber nie getragen.

Die Staatsanwaltschaft überzeugte das nicht. Die Erklärungen des Angeklagten seien Schutzbehauptungen. Es sei kaum glaubhaft, dass jemand eine derart große Menge an einschlägigem Material besitze, ohne dessen Bedeutung zu kennen.

Richter zweifelt an Erklärung

Auch der Richter zeigte sich angesichts der Funde skeptisch. "Das ist nicht so gängig", meinte er laut dem ORF mit Blick auf die 45 NS-Abzeichen. Auch die Erklärung, wonach bestimmte Symbole lediglich aus der Hooligan-Szene stammen würden, überzeugte das Gericht nicht.

Sein Anwalt argumentierte hingegen, sein Mandant sei zwar in der Hooligan-Szene unterwegs gewesen, aber kein überzeugter Rechtsextremer. Er habe die Kutte lediglich bekommen und getragen und müsse die darauf abgebildeten Zeichen nicht gekannt haben.

20 Monate Haft – aber nicht ins Gefängnis

Am Nachmittag fiel schließlich das Urteil: 20 Monate Freiheitsstrafe, komplett bedingt, bei einer Probezeit von drei Jahren. Als mildernd wurden unter anderem der bisher ordentliche Lebenswandel, das teils junge Alter bei den Taten und die lange Verfahrensdauer berücksichtigt.

Der 25-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab zunächst keine Erklärung ab. Damit ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.

Die Ermittlungen gegen die Hooligan-Gruppierung "Unsterblich Wien" laufen bereits seit Jahren. Der ehemalige Austria-Fanclub wurde schon 2013 aus dem Verein ausgeschlossen. Mehrere Mitglieder dürfen derzeit österreichweit nicht in Stadien.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 13.08.2026, 14:47, 13.08.2026, 14:43