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Gefangene können Haftzeit gegen Organspende verkürzen

Im US-Bundesstaat Massachusetts soll ein neues Gesetz Häftlingen ermöglichen, ihre Haftzeit gegen eine Knochenmark- oder Organspende zu verkürzen. 

David Huemer
 Im Tausch gegen eine Organ- oder Knochenmarksspende sollen die Häftlinge früher aus ihrer Haft entlassen werden können.
Im Tausch gegen eine Organ- oder Knochenmarksspende sollen die Häftlinge früher aus ihrer Haft entlassen werden können.
imago images/Rene Traut

Unglaublich, aber wahr. Ein neues Gesetz, das im US-Bundesstaat Massachusetts eingeführt werden könnte, soll es Häftlingen künftig ermöglichen, ihre Haftzeit zu verkürzen. Im Tausch gegen eine Organ- oder Knochenmarkspende sollen die Häftlinge früher aus ihrer Haft entlassen werden können. 

Dabei könnten die berechtigten inhaftierten Personen eine Verringerung ihrer Haftstrafe um mindestens 60 und höchstens 365 Tage ermöglichen, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Gefangenen dürfen ihre Organe allerdings nur an Familienmitglieder spenden. 

Laut der demokratischen Abgeordneten Judith Garcia würde die neue Gesetzgebung "die körperliche Autonomie von inhaftierten Menschen wiederherstellen, indem sie ihnen die Möglichkeit gibt, ihre Organe und ihr Knochenmark zu spenden."

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