Österreich

Gefängnisstrafe für Morddrohung gegen Türsteher

Heute Redaktion
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Sieben Monate bedingt (nicht rechtskräftig) - so das Urteil am Mittwoch gegen Mehmed A. (52). Er hatte gedroht, den "Mausefalle"- Türsteher (61) umzubringen, weil er ihn aus der Disco geworfen hatte.

Sieben Monate bedingt (nicht rechtskräftig) – so das Urteil am Mittwoch gegen Mehmed A. (52). Er hatte gedroht, den "Mausefalle"- Türsteher (61) umzubringen, weil er ihn aus der Disco geworfen hatte.

Nicht einmal zwei Stunden nach Prozessbeginn durfte der Angeklagte den Saal am Linzer Landesgericht wieder verlassen. Der dreifach vorbestrafte Mehmed A. (52) kam mit sieben Monaten bedingter Haftstrafe davon. Dabei hatte er erst im September "Mausefalle"-Türsteher Günther Angerer (61) mit dem Umbringen bedroht, wollte zudem das Lokal auslöschen.

Auch bei der Polizei tobte er weiter. Der Hintergrund: Der Türsteher kann den milden Schuldspruch nicht verstehen: "Dieses Urteil ist lachhaft. Er hat jetzt die Möglichkeit, seine angedrohten Taten wirklich zu realisieren." Große Angst vor ihm hat Angerer aber trotzdem nicht: "Da wäre ich im falschen Job."