Österreich

Gehörloser ruft illegal Kollegen-Daten ab – Entlassung!

Ein gehörloser Polizei-Mitarbeiter (54) hatte Führerscheindaten von Kolleginnen abgefragt. Der Mann wurde verurteilt – und fristlos entlassen.

Christine Ziechert
Der Polizei-Mitarbeiter wollte die Geburtstage von Kolleginnen wissen (Symbolbild).
Der Polizei-Mitarbeiter wollte die Geburtstage von Kolleginnen wissen (Symbolbild).
Getty Images

Zwölf Mal soll ein 54-jährige Mitarbeiter der Polizeiverwaltung in Innsbruck seit 2017 die Daten von Kolleginnen im Führerschein-Register abgefragt haben –ohne, dass es dienstlich notwendig gewesen wäre. Laut eigenen Angaben wollte der Mann nur die Geburtstage der Frauen wissen, um ihnen gratulieren zu können. Zudem hätte er nach Angaben seines Anwaltes Thomas Praxmarer aufgrund mangelnder Schulungen und Verständigungsproblemen von Datenschutz keine Ahnung.

Durch eine Mitarbeiterin flogen die illegalen Abfragen im Frühjahr 2022 schließlich auf. Es folgten interne Ermittlungen, der gehörlose Mitarbeiter wurde angezeigt und im heurigen Februar wegen Amtsmissbrauchs zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.840 Euro (zur Hälfte bedingt) verurteilt, berichtet die "Tiroler Tageszeitung" (TT). Zwei Wochen später wurde der 54-Jährige nach 17 Dienstjahren fristlos entlassen.

1/55
Gehe zur Galerie
    <strong>03.05.2024: Mehrheit will SPÖ wieder in Regierung, FPÖ-Fans dagegen</strong>.&nbsp;Seit 2017 schmoren die Roten auf der Oppositionsbank. <a data-li-document-ref="120034606" href="https://www.heute.at/s/mehrheit-will-spoe-wieder-in-regierung-fpoe-fans-dagegen-120034606">Laut brandaktueller "Heute"-Umfrage wollen das 53 Prozent der Befragten nach der Wahl ändern.</a>
    03.05.2024: Mehrheit will SPÖ wieder in Regierung, FPÖ-Fans dagegen. Seit 2017 schmoren die Roten auf der Oppositionsbank. Laut brandaktueller "Heute"-Umfrage wollen das 53 Prozent der Befragten nach der Wahl ändern.
    Helmut Graf

    Vergleichsangebot wurde abgelehnt

    Der Tiroler reichte daraufhin Klage beim Arbeitsgericht ein: "Meinem Mandanten wurden bei der ersten Verhandlung am Arbeitsgericht fünf Monatsgehälter offeriert. In Summe wären das etwa 10.000 Euro brutto", meint Praxmarer zur "TT". Doch das Angebot wurde abgelehnt.

    Praxmarer will mit der Klage erreichen, dass sein Mandant wieder in den Polizeidienst aufgenommen wird. Eine Entlassung sei nicht gerechtfertigt, zudem wären dem 54-Jährigen auch im Fall einer Kündigung fünf Monatsgehälter zugestanden. "Dafür wäre aber die Zustimmung des Behindertenbeirats nötig gewesen. Wenn wir auf den Vergleich eingehen, hätte die Republik bei gleichen Kosten den Beirat umgangen", so der Anwalt zur "TT". Der Prozess wird im November fortgesetzt.