Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die CTS Eventim Austria GmbH, die das Ticketservice "Ö-Ticket" betreibt, geklagt. Die im März 2023 veröffentlichte Klage beinhaltete mehrere Klauseln der Vertragsbedingungen von "Ö-Ticket". Darunter auch jene, die "Servicegebühren" für den Kauf von Veranstaltungstickets und deren Rückerstattung regeln. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte jetzt die Gesetzeswidrigkeit der Klauseln. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und auf der Buchungsmaske bei "Ö-Ticket" seien Textpassagen zu finden, die eine Verrechnung der "Servicegebühr" regeln. Diese Bestimmungen wurden vom OLG, und auch zuvor bereits vom Handelsgericht (HG), als "intransparent und gröblich benachteiligen" eingestuft. Sie würden Verbraucher im Unklaren lassen, welche konkreten Leistungen für diese Gebühren tatsächlich erbracht werden und auch welche Rechte die Kunden im Gegenzug haben.
Wichtig sei es aber, so das OLG, dass Kunden ganz klar erkennen können, welche Serviceleistungen in diesem Zusammenhang erbracht werden. Kunden müssen nachvollziehen können, ob diese Leistungen vom Unternehmen auch eingehalten werden. Es sei auch bisher nicht klar ersichtlich gewesen, ob die Gebühren pro Kauf oder gesondert pro Ticket zu zahlen sind.
Eine weitere verworfene Klausel betrifft die Rückerstattung der angefallenen "Service-, Versand- und Sorgenfreigebühren", sollte eine Veranstaltung abgesagt werden. Das OLG erkannte auch diese Klausel als unzulässig, denn im Normalfall würden Kunden an der Absage keine Schuld tragen. Der Online-Plattformbetreiber agiert hier als Makler und muss die Gebühren rückerstatten.
"Berechnet ein Unternehmen ein Zusatzentgelt für die im Regelfall ohnehin zu erfüllenden vertraglichen Pflichten – und nicht für eine eventuell erforderliche Mehrleistung im Einzelfall – dann ist das nicht zulässig", erläutert Joachim Kogelmann, zuständiger Jurist im VKI. "Sollte das Urteil in dieser Form rechtskräftig werden, sehen wir hier Rückforderungsansprüche der Verbraucher". Von Ö-Ticket gibt es dazu bisher keine Stellungnahme.