Bislang benötigte man für ein Genesungszertifikat eine bestätigte Corona-Infektion mittels PCR-Test. Das soll sich nun ändern.
Den EU-weit gültigen Nachweis können Bürgerinnen und Bürger künftig auch nach einem positiven Schnelltest erhalten. Dieser müsse aber durch qualifiziertes Personal durchgeführt worden sein und auf der EU-Liste der Antigen-Schnelltests für Covid-19 gelistet sein, teilte die EU-Kommission am Dienstag mit.
EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides betonte, so könne ein Teil des erheblichen Drucks auf die nationalen Screening-Kapazitäten gelindert werden. Im Zuge der Omikron-Welle war es etwa in Deutschland zu Engpässen bei PCR-Tests gekommen. Die neuen Regeln gelten ab sofort.
Die Mitgliedsstaaten können Genesungszertifikate auf der Grundlage von Antigen-Schnelltests ausstellen, sobald sie bereit sind, so die EU-Kommission.