Politik

Geplantes Burka-Verbot ist verfassungskonform

Das Parlament beriet am Montag über das Integrationspaket. Das geplante Burka-Verbot ist laut Experten verfassungskonform.

Heute Redaktion
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Ein Verbot der Verschleierung ist durch Österreichs Verfassung gedeckt.
Ein Verbot der Verschleierung ist durch Österreichs Verfassung gedeckt.
Bild: Reuters

Von den Experten des Nationalrats gab es am Montag bei einem öffentlichen Hearing im Parlament keine rechtlichen Einwände gegen das geplante Verbot, sein Gesicht in der Öffentlichkeit vollständig zu verhüllen.

Sowohl Ronald Faber, stellvertretender Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts, als auch Katharina Pabel, Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Johannes Kepler Universität Linz, waren überzeugt, dass die vorgesehenen Bestimmungen vor dem Europäischen Menschengerichtshof (EGMR) halten werden.

Das österreichische Gesetz sei den französischen Rechtsvorschriften nachgebildet, die vom EGMR bereits als zulässig anerkannt wurden.

Neutral formuliertes Verbot verhältnismäßig

Im Wesentlichen gehe es laut Ronald Faber um eine Abwägung der Interessen zwischen den Rechten des Einzelnen und den legitimen Rechten des Staates: Dem Recht auf Privatleben, zu dem auch das Recht auf eine freie Kleiderwahl gehört, stehe das Interesse des Staates an einer offenen Gesellschaft und an einem friedlichen Zusammenleben gegenüber.

Laut EGMR ist ein neutral formuliertes Verhüllungsverbot, wie es auch in Österreich vorgesehen ist, verhältnismäßig.

Skeptisch äußerte sich Faber in Bezug auf die rechtliche Zulässigkeit eines generellen Kopftuchverbots im gesamten öffentlichen Dienst. Das sei von Fall zu Fall zu überprüfen. (GP)