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Gequälter Pekinese: Strafe für Mutter und Sohn

Heute Redaktion
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Bild: Wiener Tierschutzverein

Die circa einjährige Pekinesin wurde Ende Jänner 2015 aus einem Kellerabteil in Meidling geborgen und war am ganzen Körper mit tiefgreifenden, eitrigen und nässenden Wunden sowie Hautablösungen übersät. Die Besitzer dürften den Hund mit Wasser und Dampf gequält haben. Nun erhielten sie ihre Strafe.

Die etwa einjährige Pekinesin "Esperanza" wurde Ende Jänner 2015 aus einem Kellerabteil in Meidling geborgen. Sie war am ganzen Körper mit tiefen, eitrigen und nässenden Wunden übersät und litt an Hautablösungen. Die Besitzer dürften den Hund mit Wasser und Dampf gequält haben. Nun erhielten sie ihre Strafe.
Nach einem intensiven Kampf um ihr Leben konnte schließlich von den Tierärztinnen des Wiener Tierschutzvereins Entwarnung gegeben werden. Die Tierretter erstatteten damals Anzeige wegen Tierquälerei. Mitte Juni wurde nun zwei Personen am Bezirksgericht Baden der Prozess gemacht.

Es handelte sich dabei um eine 46-jährige Frau und ihren 31 Jahre alten Sohn. Durch die Verhandlung kamen weitere Details zur Causa ans Licht: Bei den Angeklagten handelte es sich um die Besitzer der Hündin, die damals noch auf den Namen "Tina" hörte. Beide bekannten sich "nicht schuldig". Die Angeklagten bestritten bis zuletzt, von den schweren Verletzungen des Tieres und der anschließenden Ablage im Keller des Wohnhauses gewusst zu haben.

Sie gaben an, die Hündin sei ihnen bei bester Gesundheit entlaufen und sie hätten nach ihr gesucht. Sie konnten aber weder den genauen Zeitpunkt noch den genauen Hergang schildern und tätigten teils widersprüchliche Aussagen. Der Angeklagte behauptete zudem, er sei zum Zeitpunkt der Ereignisse im Ausland gewesen. Das widerlegte allerdings eine Zeugin. Sie hatte ein paar Tage zuvor einen Mann mit Esperanza spazieren gehen sehen und den Mann auf die Wunden aufmerksam gemacht.

Als sie dann im Fernsehen die Hündin wiedererkannte, meldete sie sich umgehend beim Tierschutzverein. Sie identifizierte sowohl bei der Einvernahme durch die Polizei als auch im Gerichtssaal den Angeklagten als jenen Mann.

 

Beide Angeklagten schuldig

Die Richterin sprach beide Beschuldigten im Sinne der Anklage schuldig. Die Urteile: sechs Monate bedingt auf drei Jahre für den Mann (es handelt sich hier um eine Gesamtstrafe für drei ihm vorgeworfenen Delikte, die nichts mit dem Fall zu tun haben), eine Geldstrafe in Höhe von 480 Euro für die Frau.