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Gericht bestätigt Maulkorb für Kurz

Heute Redaktion
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ÖVP-Chef Sebastian Kurz
ÖVP-Chef Sebastian Kurz
Bild: picturedesk.com

Das Oberlandesgericht Wien hat am Mittwoch ein Urteil gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz bestätigt. Die aufrechte Verfügung gegen ihn bleibt aufrecht.

Ein "wichtiger juristischer Erfolg" war es für die SPÖ Anfang Juli. Das Handelsgericht Wien verbot Sebastian Kurz in erster Instanz zu behaupten, die SPÖ und/oder Tal Silberstein hätte etwas mit der Erstellung des Ibiza-Videos zu tun.

Am Mittwoch entschied auch das Oberlandesgericht - in nun letzter Instanz - dass die einstweilige Verfügung aufrecht bleibt.

Kein Wahrheitsbeweis

Das was Kurz da gesagt habe, das sei eine Tatsachenbehauptung gewesen, befanden die Gerichte. Die Verteidiger des ÖVP-Chefs hatten vorgebracht, Kurz hätte lediglich ein Werturteil abgegeben, wofür die Meinungsfreiheit gelte.

Die beiden Gerichte sind anderer Meinung. Ein Werturteil wäre durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt, nicht aber eine unrichtige Tatsachenbehauptung. Kurz hätte den Wahrheitsbeweis erbringen müssen, was er freilich nicht getan hat.

Und auch, dass er seine Behauptungen geschickt als "Verdacht" formulierte, lässt das Gericht nicht gelten. Sonst könnte man den Schutz der Ehre, im rechtlichen Sinn, ja allein durch geschicktes Formulieren wirkungslos machen.

Eine weitere Instanz wird es in diesem Verfahren nicht geben. Das sei nicht zulässig, schreibt das Oberlandesgericht Wien in einer Aussendung, "weil keine bisher ungeklärten Rechtsfragen zu beantworten waren." (csc)