Österreich

Gericht erklärt das Swap-Geschäft für ungültig

Paukenschlag im Swap-Prozess! Das 500 Millionen schwere Geschäft zwischen der Stadt Linz und der Bawag ist ungültig, entschied das Gericht.

Heute Redaktion
Teilen
Richter Andreas Pablik fällte im Swap-Prozess ein Zwischenurteil.
Richter Andreas Pablik fällte im Swap-Prozess ein Zwischenurteil.
Bild: picturedesk.com

Seit Jahren streiten die Stadt und die Bank wegen des desaströsen Zinsgeschäfts. Der Deal war 2007 abgeschlossen worden, kostete Ex-Bürgermeister Franz Dobusch (SPÖ) indirekt seinen Job und schwebt wie ein Damoklesschwert über der Stadt. Denn immerhin geht es um einen Streitwert von 500 Millionen Euro.

Doch nun der Knalleffekt. Am Wiener Handelsgericht verkündete Richter Andreas Pablik ein Zwischenurteil. Der Inhalt: Das Geschäft war nie gültig. Denn es hätte einen Beschluss des Gemeinderates benötigt, den hat es aber nie gegeben.

Richter folgt Meinung der Stadt

Damit folgte der Richter der Rechtsmeinung der Stadt. Die Bawag müsse zudem einen Kostenersatz für das Verfahren leisten, so das Urteil.

Weil aber die Bank gegen das Urteil sofort berufen hat, wird der Prozess dann wohl beim Oberlandesgericht in Linz weitergehen.

Erleichterung bei Bürgermeister

Die Linzer Stadtpolitiker zeigte sich ob der Entwicklung erleichtert. "Es ist ein Etappenerfolg, ein sehr wichtiger noch dazu, der Rechtsstreit wird jedoch mit Sicherheit weitergehen", blickt Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) schon in die Zukunft.

Vize-Bürgermeister Markus Hein (FPÖ) meint dazu: "Die freiheitliche Position – nicht auf die bisherigen Vergleichsangebote einzugehen – wurde damit voll bestätigt. Für die ohnehin stark finanzbelastete Stadt Linz wird mit dieser Entscheidung ein erstes Aufatmen möglich."

"Es ist erfreulich, dass sich die Rechtsmeinung der Stadt durchgesetzt hat. Ich hoffe zum Wohle der Stadt, dass dieses Urteil im Instanzenzug hält", kommentiert die Grüne Stadträtin Eva Schobesberger die jüngsten Entwicklungen.

Und ÖVP-Vizebürgermeister Bernhard Baier meint: "Auch wenn das Damokles-Schwert Swap noch vorhanden ist, so stärkt dieses Zwischenurteil die Rechtsposition der Stadt ganz wesentlich."