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Gerichtserfolg! So viel bekommt Witwe von Niki Lauda

Im Streit um das Millionen-Erbe der verstorbenen Formel-1-Ikone Niki Lauda gibt es jetzt ein Zwischenurteil. Nun ist klar, was Birgit Lauda zusteht.

Birgit und Niki Lauda
Birgit und Niki Lauda
gepa

Knalleffekt um das Millionenerbe des verstorbenen Formel-1-Stars Niki Lauda! Wie die "Krone" berichtet, ist am Dienstag ein erstes Urteil im Streit um das Erbe von Lauda eingelangt. Und das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien stellt sich darin klar hinter Witwe Birgit Lauda!

Wie "Heute" berichtete, hat Niki Lauda sein Vermögen in einer Privatstiftung verankert, weil er keinen Streit über seine Erbschaft haben wollte. Und diese bezahlt regelmäßig festgelegte Beträge aus. Doch genau gegen diese Regelung zog Witwe Birgit in gleich zwei verschiedenen Verfahren vor das Wiener Landesgericht.

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    Im Alter von 70 Jahren verstarb Österreichs Motorsport-Ikone Niki Lauda im Mai 2019. 

Seine Karriere in Bildern: Bevor er seine große F1-Laufbahn begann, startete er in der Formel 3 und der Formel 2, zusätzlich fuhr er Langstrecken-Rennen, um Geld für die Formel 1 zu verdienen.
    Im Alter von 70 Jahren verstarb Österreichs Motorsport-Ikone Niki Lauda im Mai 2019. Seine Karriere in Bildern: Bevor er seine große F1-Laufbahn begann, startete er in der Formel 3 und der Formel 2, zusätzlich fuhr er Langstrecken-Rennen, um Geld für die Formel 1 zu verdienen.
    (Bild: picturedesk.com)

    Witwe erbunwürdig?

    Aus der Privatstiftung standen Birgit Lauda 20.000 Euro im Monat zu – doch die Witwe wollte insgesamt rund 30 Millionen Euro aus dem Erbe von Niki Lauda einklagen. Die Stiftung wollte die 44-Jährige allerdings für erbunwürdig erklären lassen. Nun gibt es ein Zwischenurteil – und das ist ein echter Gerichtserfolg für Birgit Lauda.

    Laut dem Zwischenurteil gibt es für die behauptete Erbunwürdigkeit nämlich weder Hinweise noch eine rechtliche Grundlage, berichtet die "Krone". Und da Niki Lauda in Österreich wohnte und auch arbeitete, sei zudem das österreichische Recht anwendbar.

    "Freuen uns über diesen Erfolg"

    Außerdem besteht auch ein Anspruch auf einen Pflichtteil! Wie hoch dieser Anspruch ausfällt, ist zwar nicht bekannt, allerdings könnte dieser durchaus im zweistelligen Millionenbereich liegen, heißt es in dem Bericht weiter. "Wir freuen uns für unsere Mandantin über diesen Erfolg", erklärt Birgit Laudas Anwalt Christoph Kerres gegenüber der "Krone".

    Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, vier Wochen lang haben beide Seiten nun Zeit für eine Berufung.

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      EXPA / APA / picturedesk.com
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