Politik
Geschäfte künftig am Wochenende offen?
Am Montag begann die dreiwöchige Sitzung des Verfassungsgerichtshofs. Es geht unter anderem um die Öffnungszeiten. Mehrere Händler hatten eine Klage eingebracht.
Der Wiener Einkaufszentrumbetreiber und Baumeister Richard Lugner will an mindestens fünf bis sechs Sonntagen pro Jahr die Geschäfte in seiner Lugner-City für seine Kunden öffnen. Um das möglich zu machen, reichten Lugner und acht weitere Geschäftsleute im vergangenen Jahr eine Verfassungsklage gegen die bestehenden Ladenöffnungsregelungen ein. Mit dieser Klage beschäftigt sich jetzt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seiner Juni-Session vom 11. bis 30. Juni 2012.
Viele Wiener Händler empfinden ihr Recht auf Freiheit der Erwerbstätigkeit durch das Öffnungsverbot am Sonntag massiv beeinträchtigt. Die „Wochenendruhe“, das wichtigste Argument der Arbeitnehmervertretung gegen die Sonntagsöffnung, reicht den Klägern nicht als Rechtfertigung aus. Konkret wollen die Geschäftsleute die Pforten ihrer Geschäfte an fünf bis sechs Sonntagen jährlich öffnen, etwa vor Messen, im Advent, vor Ostern sowie am Muttertag.
Ob der VfGH noch im Sommer zu einer Entscheidung kommt, ist noch nicht sicher, der Fall sollte aber spätestens im Herbst geklärt sein.
Auch Obsorge und Bettelverbot Thema
Der Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich weiters mit einem Bettelverbot in insgesamt fünf Bundesländern. Wieteres Thema der Sommer-Sitzung: die Obsorge für uneheliche Kinder. Derzeit ist die Mutter allein betraut, wie das Bürgerliche Gesetzbuch vorschreibt. Eine Benachteiligung für Väter befand schon der Europäische Gerichtshof. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien ersucht nun den VfGH, diese Regelung offziell aufzuheben.