Niederösterreich

Gesetz eingebracht: Kein Wahlrecht für Zweitwohnsitzer

Eine Novelle im Wahlrecht nimmt Zweitwohnsitzern künftig die Möglichkeit, in NÖ zu wählen. Rot und Türkis präsentierten gemeinsam die Details.

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Symbolbild einer Wahlurne.
Symbolbild einer Wahlurne.
Bild: iStock

In Zukunft werden wie berichtet bei Landtagswahlen und Gemeinderatswahlen in Niederösterreich nur mehr Personen mit Hauptwohnsitz ihre Stimme abgeben können. Damit geht Niederösterreich den Weg von sieben anderen Bundesländern und schafft Klarheit und Rechtssicherheit beim Urnengang. Auf Initiative der Gemeindevertreterverbände NÖ Gemeindebund und GVV wird in Zukunft das Wahlrecht in Niederösterreich an den Hauptwohnsitz geknüpft sein.

Denn die Gemeindevertreter hätten vermehrt „spontane“ Hauptwohnsitzverlegungen zwischen mehreren Wohnmöglichkeiten beobachtet, die aber nicht immer der Realität des überwiegenden Lebensmittelpunktes entsprechen. Die Einführung des flächendeckenden Parkpickerls in Wien mit 1. März 2022 hat diesen Trend verstärkt und erhöht den Druck auf die Gemeinden. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass in Zukunft an Landtagswahlen und Gemeinderatswahlen nur mehr Personen mit Hauptwohnsitz ihre Stimme abgeben werden können.

20.000 Niederösterreicher könnten Wiener werden

„Diese Entscheidung schafft Klarheit und Rechtssicherheit. Zudem soll dieser Schritt einen Beitrag dazu leisten, dass die Hauptwohnsitzmeldung am tatsächlichen Ort des Lebensmittelpunktes erfolgt, und nicht finanziellen oder organisatorischen Gesichtspunkten folgt“, so VP-Klubobmann Klaus Schneeberger. Schätzungen zufolge haben bereits oder werden noch bis zu 20.000 Niederösterreicher ihren Hauptwohnsitz von Niederösterreich nach Wien verlegen.

VP-Klubobmann Klaus Schneeberger
VP-Klubobmann Klaus Schneeberger
Lenger

„Das bedeutet, dass den niederösterreichischen Gemeinden durch das Parkpickerl jährlich ca. 15 bis 20 Millionen Euro an Ertragsanteilen verlorengehen. Geld, das bei Kindergärten, der Sanierung von Straßen, Kanal und vielen weiteren Projekten fehlt, die dem Gemeinwohl dienen“, führt Schneeberger aus.

Langjährige SPÖ-Forderung

SPÖ Klubobmann-Stellvertreter Christian Samwald: „Mit der Abschaffung des Zweitwohnsitzer-Wahlrechts wird eine langjährige Forderung der SPÖ NÖ umgesetzt, wodurch mehr Demokratie in unserem Bundesland Einzug hält. Denn der Grundsatz ‚eine Person – eine Stimme‘ trägt zu einem großen Teil dazu bei, dass das Wahlrecht gerechter und demokratischer ausgestaltet wird. Im Namen der Sozialdemokratie möchte ich mich bei der ÖVP NÖ für die konstruktiven Gespräche bedanken und sie gleichzeitig dazu einladen, über weitere Details der komplexen Materie des NÖ Wahlrechts, wie bspw. über die Abschaffung des nicht-amtlichen Stimmzettels, zu diskutieren.“

SPÖ Klubobmann-Stellvertreter Christian Samwald
SPÖ Klubobmann-Stellvertreter Christian Samwald
SPÖ Ternitz

Das Gesetz wird heute eingebracht, angestrebt wird eine Beschlussfassung in der Landtagssitzung am 24. Februar 2022. Aufgrund der Vorgespräche mit den anderen im Landtag vertretenen Parteien wird eine breite Zustimmung erwartet. Das Gesetz soll mit 1. Juni 2022 in Kraft treten.

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