Politik

Gesetz sichert Versorgung im Krisenfall

Heute Redaktion
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Bild: Rolf Haid (dpa)

Im Nationalrat wurde am Mittwoch das sogenannte Versorgungssicherheitsgesetz beschlossen. Mit einer Reihe staatlicher Lenkungsmaßnahmen soll die öffentliche Hand für Krisenfälle vorbereitet sein.

Erst vor wenigen Tagen wurde eine geschaffen, das nicht nur einen personellen Krisenstab, bestehend aus Kanzler, Vizekanzler und vier Ministern vorsieht, sondern auch dem Innenministerium und dem Bundesheer mehr Macht einräumt.

Jetzt hat die Regierung mit dem Versorgungssicherheitsgesetz die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit die öffentliche Hand im Krisenfall die Versorgung der Bevölkerung - etwa mit Lebensmitteln oder anderen wichtigen Gütern – steuern kann.

Es liege in der Verantwortung des Staates, für den Krisenfall vorbereitet zu sein, so die Begründung. Der Staat solle so bei Naturkatastrophen, technischen Ausfällen, Boykottmaßnahmen oder auch terroristischen Anschlägen rasch und schnell reagieren können. Etwa sollen Warenströme gelenkt werden, damit die Versorgung der Bevölkerung, der Unternehmen und der öffentlichen Institutionen gesichert ist.
Befristet ist das Gesetz bis Ende 2026.