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Gesetze und Co: Das ändert sich für Sie 2016

Heute Redaktion
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Mit dem Jahr 2016 wird die bevorstehende Steuerreform spürbar. Eine Entlastung gibt es bei der Lohnsteuer, einige Mehrwertsteuern wie die auf Theaterkarten werden allerdings angehoben. Weitere Neuerungen bringt das neue Jahr unter anderem bei Dienstwagen, Lkw-Regeln, Reisen, Immobilien, Adoption, Barrierefreiheit, Tierquälerei oder Strom und Gas.

Die Steuerreform wird 2016 spürbar. Ein Durchschnittsverdiener mit etwa 26.000 Euro Jahresbrutto sollte dabei rund 70 Euro netto mehr am Konto haben. Im Gegenzug werden dafür andere Steuern angehoben.

Wer Dividenden auf Aktien kassiert, Immobilien erbt oder Tierfutter kauft, muss mehr bezahlen. Für viele Konsumenten unmittelbar spürbar werden höhere Mehrwertsteuern auf lebende Tiere, Pflanzen und auf Tickets für Museen, Theater, Zoos sowie Hotel-Übernachtungen. Für all diese Produkte galt bisher der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von zehn Prozent. Künftig werden es 13 Prozent sein. Die Kapitalertragsteuer für Dividenden steigt von 25 auf 27,5 Prozent (jene für Zinsen bleibt bei 25 Prozent).

Lohnsteuer-Entlastung

Einem vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer (durchschnittlich rund 49.000 Euro Jahresbrutto) bleiben laut Entlastungsrechner des Finanzministeriums aber künftig gut 120 Euro monatlich mehr, einer vollzeitbeschäftigten Frau (durchschnittlich rund 38.000 Euro) etwa 90 Euro.

Selbstständige rechnen die Einkommensteuer im Nachhinein ab, die Entlastung wird für sie daher erst mit der 2017 fälligen Einkommensteuererklärung schlagend. Wer nicht so lange warten möchte, kann mit Verweis auf die Steuerreform allerdings die Herabsetzung der quartalsweise fälligen Steuervorauszahlungen beantragen. Dafür reicht laut Finanzministerium ein formloses Schreiben über FinanzOnline aus.

Neue Steuersätze

Mit der Steuerreform sinken die Steuersätze für fast alle Einkommensklassen: der Eingangssteuersatz sinkt von 36,5 auf 25 Prozent, danach folgen drei weitere Steuerstufen (35, 42 und 48 Prozent), der bisherige Spitzensteuersatz von 50 Prozent greift künftig erst ab 90.000 Euro (bisher 60.000). Für Einkommensteile über einer Mio. Euro jährlich wird ein neuer Spitzensteuersatz von 55 Prozent fällig. Erhöht wird der Kinderfreibetrag – und zwar von 220 auf 400 Euro jährlich pro Kind.

Seite 2: Was sich 2016 für Autofahrer ändert!

Das ändert sich 2016 für Autofahrer:

Im kommenden Jahr wird sich für die österreichischen Autofahrer einiges ändern. Bei Autosteuern, LKW-Fahrverbot, Pickerl-Prüfung, Vignette und Führerschein-Prüfung ist 2016 ganz schön was los.

Sachbezug

Wer seinen Dienstwagen auch privat benutzt und dessen Fahrzeug mehr als 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt, zahlt ab 1. Jänner 2016 nicht wie bisher 1,5 sondern 2 Prozent Sachbezug vom Anschaffungswert des Autos, maximal jedoch 960 Euro (bisher: 720 Euro). Diese Regelung gilt nicht nur für neue sondern auch für bestehende Fahrzeuge.

Beibehalten wurde jene Regelung, dass der halbe Sachbezug anzusetzen ist, wenn der Dienstnehmer weniger als 500 Kilometer pro Monat privat unterwegs ist. Dies muss jedoch mittel Fahrtenbuch belegt werden.

Vorsteuerabzug

Batteriebetriebene Elektroautos sind ab 1. Jänner 2016 vorsteuerabzugsberechtigt.

Normverbrauchsabgabe

Ab kommendem Jahr können auch Privatpersonen die Normverbrauchsabgabe nach einem Fahrzeugverkauf ins Ausland anteilig zurückfordern. Außerdem wird der Nova-Abzugsposten auf 300 Euro (bisher 400 Euro beziehungsweise 600 Euro für umweltfreundliche Fahrzeuge) reduziert.

Vereinfachte Pickerl-Nachprüfung

Mit 1. Februar wird die §57a-Begutachtung vereinfacht: Bei der nochmaligen Überprüfung des Fahrzeugs in der selben Begutachtungsstelle innerhalb von vier Wochen und sofern nicht mehr als 1.000 Kilometer gefahren wurde, sollen nur die Mängel und nicht mehr, so wie bisher, das gesamte Fahrzeug überprüft werden.

Autobahn-Vignette

Mit 1. Februar gilt ausschließlich die mandarin-orangene Autobahnvignette. Das Autobahn-Pickerl wird um 1,5 Prozent teurer und kostet somit für ein Jahr 85,70 Euro (+1,30 Euro), für eine Zweimonatsvignette zahlt man 25,70 Euro (+0,40 Euro) und für die 10-Tages-Variante 8,80 Euro (+0,10 Euro).

Neue Führerscheinfragen

Voraussichtlich im März kommenden Jahres wird es neue Fragen für die theoretische Fahrprüfung sowie neue Prüfbilder geben.
Seite 3: Was sich bei Immobilien ändert!

Immo-Steuern: Das bringt 2016

Erben und Schenken von Immobilien innerhalb der Familie, also die unentgeltliche Weitergabe von Grund, Wohnungen oder Häusern, wird ab Anfang 2016 großteils steuerlich teurer. Details regelt eine Finanz-Verordnung zur Änderung der Grunderwerbsteuer (GrESt). Zudem steigt die Immo-Ertragsteuer für entgeltliche Deals von 25 auf 30 Prozent. Neuerungen gibt es auch für die Gebäude-Abschreibungsdauer.

Schon im Mai mit der Steuerreform 2015 fixiert wurde die Erhöhung des Steuersatzes der Immobilienertragsteuer (Immo-ESt) für einen entgeltlichen Erwerb, sofern die Gegenleistung zumindest die Hälfte des Verkehrswerts des übertragenen Grundstücks erreicht.

Anstelle des von 25 auf 30 Prozent angehobenen besonderen Steuersatzes für Veräußerungsgewinne bei Grundstücksverkäufen (was für Altfälle durchgerechnet 4,2 statt bisher 3,5 Prozent effektive Steuerbelastung bedeutet) kann auf Antrag auch der allgemeine Steuertarif (25 bis 55 Prozent) angewendet werden. Der bisherige Inflationsabschlag ist - bei privaten und betrieblichen Immobilienveräußerungen - ab 1. Jänner 2016 nicht mehr zu nutzen, er wurde abgeschafft. Der Abschlag sollte ursprünglich inflationsbedingte Scheingewinne ausschließen. Der Wegfall führt zu einer erheblichen Erhöhung der Immo-ESt für den Neubestand (Anschaffung ab dem 1. April 2002).

Neue Regeln beim Erben und Schenken

Bei unentgeltlicher Weitergabe von Liegenschaften, Häusern oder Eigentumswohnungen fällt keine Immo-ESt an, dafür verkompliziert - und erhöht - sich ab Anfang 2016 die Grunderwerbsteuer (GrESt) beim Vererben oder Verschenken. Zur Ermittlung der GrESt sind mehrere Möglichkeiten vorgegeben). Bisher gilt der dreifache Einheitswert der Immobilie als Bemessungsgrundlage, darauf wurden zwei Prozent Grunderwerbsteuer eingehoben. Ab 1. Jänner wird der sogenannte Grundstückswert als Basis herangezogen.

Für die ersten 250.000 Euro Grundstückswert beträgt der Steuersatz künftig 0,5 Prozent, für die nächsten 150.000 Euro 2,0 Prozent und darüber hinaus - also über 400.000 Euro - dann 3,5 Prozent. Für die Grundstückswertberechnung erlaubt das Finanzministerium zwei Möglichkeiten: ein "Pauschalwertmodell" nach einer komplexen Formel oder Werte aus einem Immobilienpreisspiegel. Bis Ende 2016 ist das der Preisspiegel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), ab 1. Jänner 2017 ein noch nicht existenter Immo-Preisspiegel der Statistik Österreich.

Als dritte Option kann man auch per Schätzgutachten den Grundstückswert ermitteln lassen. Das koste aber erheblich mehr und werde wohl die Ausnahme bleiben.
Seite 4: Neue Fristen bei Handyverträgen!

Das bringt 2016: Kündigungsfrist bei Handyverträgen sinkt

Wer seinen Handyvertrag kündigen will, braucht ab 2016 weniger Geduld. Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sinkt die Kündigungsfrist von drei Monaten auf eines. Die Verkürzung gilt ab dem 27. Februar für alle ab da neu abgeschlossenen Verträge, sowohl im Mobilfunk als auch bei Festnetz und Internet. Zudem sinken die Roaming-Gebühren in der EU erneut – bevor sie 2017 komplett auslaufen.

Die TKG-Novelle, die das Ziel hat, den Breitbandausbau in Österreich zu erleichtern, sieht auch vor, dass Betreiber von Kommunikationsdiensten dem Teilnehmer die Vertragsbeendigung innerhalb von maximal einem Monat ermöglichen müssen. Damit soll der Wettbewerb zwischen den Betreibern angekurbelt werden.

Leichtere Rufnummernportierung

Weiters soll die Verordnung zur Rufnummernportierung, also die Mitnahme der alten Nummer beim Anbieterwechsel, auf Festnetzanbieter ausgeweitet werden. Bei Mitteilungen über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird künftig auch ein SMS reichen, denn statt schriftlich muss die Mitteilung nur mehr in "geeigneter Form" erfolgen. Das Recht auf Papierrechnung sowie Content- und Mehrwertdienste werden hingegen klarer und konsumentenfreundlicher geregelt.

Roaming-Aus

Im Mai 2016 sinken darüber hinaus die Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union erneut. Konkret dürfen sie dann fünf Cent je Megabyte oder je Gesprächsminute und zwei Cent je SMS nicht überschreiten. Mit 15. Juni 2017 werden die Roaming-Gebühren gänzlich abgeschafft.

Seite 5: Das ändert sich 2016 bei Strom und Gas!

Das bringt 2016: Strom und Gas werden billiger

Mit Jahreswechsel wird Strom und Gas bei mehreren Landesversorgern günstiger. Damit werden die Vorteile gesunkener Großhandels- und Börsenpreise weitergegeben. Das bezieht sich auf die Energiekomponente, ohne Netztarife, Steuern, Abgaben. Im Gegenzug dürften 2016 die Netzentgelte steigen, das entscheidet die Regulierungskommission.

Die Salzburg AG verbilligt Anfang 2016 bei allen Strom-Standardprodukten die Energiekomponente um 0,25 Cent pro Kilowattstunde (kWh), auch Gas wird in dem Ausmaß günstiger. Die Tiroler Tiwag reduziert ihren Strompreis für Kunden mit Standardverträgen um 0,3 Cent/kWh, die Tigas den Erdgaspreis um 0,2 Cent/kWh. In Wien, NÖ und Burgenland – also für Kunden der EnergieAllianz – wurden Strom und Gas schon mit 1. Oktober 2015 um rund 5 Prozent billiger, ebenso bei der Vorarlberger Kraftwerke AG (VKW).

Verbilligung auf reine Energiekomponente

Die Verbilligungen beziehen sich auf die reine Energiekomponente, die rund ein Drittel einer Stromrechnung und fast die Hälfte einer Gasrechnung ausmacht. Unberücksichtigt sind Steuern, Abgaben – und die Netztarife, die sich regional unterschiedlich auch Anfang 2016 wieder ändern. Anfang 2015 waren die Netztarife, die fast ein Drittel einer Stromrechnung ausmachen, auf Haushaltskundenebene im Österreich-Schnitt um 0,21 Prozent auf 4,92 Cent/kWh angehoben worden; für 2016 ist mit einer Anpassung der Netzentgelte zu rechnen.

Energieversorger wechseln bringts

Ungeachtet der aktuellen Verbilligungen mehrerer Landesversorger bringt der Wechsel des Energieanbieters momentan besonders viel. Am meisten vom regionalen Standardanbieter von Strom und Gas zum günstigsten. Bis September 2015 haben in Österreich rund 78.000 Haushalte zu einem neuen Stromlieferanten und 30.000 zu einem neuen Gasanbieter gewechselt. Das sind 1,9 Prozent aller Kunden bei Strom und 2,4 Prozent bei Gas. 2014 hatten in den ersten neun Monaten bei Strom drei Prozent und bei Gas vier Prozent gewechselt.
Seite 6: Das ändert sich bei Reisen!

Reisen 2016:

Jedes Jahr müssen sich Urlauber bei Reisen ins Ausland auf neue Regeln einstellen. An dieser Stelle finden Sie alle Neuheiten von den Malediven bis zu den USA im Überblick:
Seite 7: Was sich bei Adoptionen ändert!

Das ändert sich 2016 bei Adoptionen:

Ab dem 1. Jänner 2016 haben homosexuelle Paare in Österreich bei Adoptionen die gleichen Rechte wie heterosexuelle Paare. Bisher war es schwulen und lesbischen Paaren nur erlaubt, Stiefkinder zu adoptieren oder Pflegekinder bei sich aufzunehmen.
Mit dem neuen Adoptionsrecht gibt es auch Änderungen beim Zugang zu Fortpflanzungsmedizin und Samenspende. Auch hier wird die sexuelle Orientierung in Zukunft keine Rolle mehr spielen. Einen kleinen Schönheitsfehler hat das geänderte Adoptionsrecht allerdings. Österreich wird das einzige Land der Welt sein, in dem homosexuelle Paare zwar adoptieren, aber nicht heiraten dürfen.

Seite 8: Das ändert sich beim Thema Barrierefreiheit!

Das ändert sich 2016 bei der Barrierefreiheit:

Am 1. Jänner 2016 trat das Behindertengleichstellungsgesetz zur Gänze in Kraft. Nach der zehnjährigen Übergangsfrist müssen jetzt alle öffentlichen Gebäude ohne Einschränkung für alle Menschen zugänglich sein.

Das Argument, dass barrierefreies Bauen zu hohe Kosten verursacht, stimmt nicht immer. Einen bestehenden Schutzweg barrierefrei umzubauen kostet nur unwesentlich mehr als ein Neuer. Es kommt oft auf guten Willen und eine gute Planung an, damit das Thema Barrierefreiheit umgesetzt wird. Wenn ein altes Gebäude barrierefrei umgebaut werden muss, verursacht das hohe Kosten. Bei einem Neubau sollte man daher mit einem Architekten umsichtig planen, damit man sich später einen teuren Umbau erspart. 

Auch Informationen auf Internetseiten sollten seit 1. Jänner 2016 barrierefrei zugänglich sein. Bei Veranstaltungen muss man künftig lesen können, ob es ein Behinderten-WC gibt oder ob der Eingangsbereich ohne Einschränkungen zugänglich ist.

Die Einhaltung des Gesetzes wird nicht kontrolliert. Wer sich jedoch diskriminiert fühlt, kann eine Schlichtung beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz einfordern. In einem weiteren Schritt ist auch eine Schadenersatzklage vor Gericht möglich.
Seite 9: Höhere Strafen bei Tierquälerei!

Das ändert sich 2016 beim Thema Tierschutz:

Mit 1. Jänner 2016 wurde die Strafdrohung für Tierquälerei im Strafgesetzbuch von ein auf zwei Jahre angehoben. Mit dieser Erhöhung verbunden, ist die Änderung der Gerichtszuständigkeit: Nicht mehr die Bezirksgerichte sondern die Landesgerichte müssen sich mit Tierquälerei befassen. Das lässt eine Verbesserung der Verfahren erwarten.

Am Bezirksgericht wird die Anklage bei der Verhandlung nur von sogenannten Bezirksanwälten vertreten. Das sind Laien und keine Juristen. Die Anklage und damit die Tiere waren also praktisch nicht vertreten. Am Landesgericht ist das nun anders. Hier sind Staatsanwälte bei den Verhandlungen anwesend, um die Interessen der Anklage zu vertreten.

Die Erhöhung der Strafdrohung hat auch andere Auswirkungen. So ist durch § 286 StGB nun auch die Unterlassung der Verhinderung von Tierquälerei strafbar. Ferner sind gewisse Ermittlungsmaßnahmen zulässig, wie beispielsweise die Observation über einen Zeitraum von mehr als 48 Stunden.

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