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Gesetze und Co: Das ändert sich für Sie 2017

Heute Redaktion
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2017 kommen auf Österreicher Änderungen in allen möglichen Lebensbereichen zu. "heute.at" fasst für Sie zusammen, worauf sich Autofahrer, Erben und in Österreich lebende Ausländer sowie weitere Bevölkerungsgruppen im neuen Jahr einstellen müssen.

2017 kommen auf Österreicher Änderungen in allen möglichen Lebensbereichen zu. "heute.at" fasst für Sie zusammen, worauf sich Autofahrer, Erben und in Österreich lebende Ausländer sowie weitere Bevölkerungsgruppen im neuen Jahr einstellen müssen.

Das ändert sich 2017 in der Politik:

Präsidentenlose Zeit endet

Alexander Van der Bellen übernimmt das Amt des Bundespräsidenten, nach der Stichwahl-Wiederholung am 4. Dezember (53,8 Prozent für Van der Bellen, 46,2 Prozent für Norbert Hofer) blieb diesmal eine Anfechtung aus. Der frühere Grünen-Parteichef wird voraussichtlich am 26. Jänner 2017 als Staatsoberhaupt angelobt.

Wahltermine 2017

2017 sind bis dato keine Nationalrats- oder Landtagswahlen geplant, allerdings finden Gemeinderatswahlen in mehreren Bundesländern statt. Der Grazer Gemeinderat soll nach dessen Auflösung (ÖVP-Bürgermeister Siegfried Nagl hatte keine Mehrheit für sein Budget erhalten) neu gewählt werden. Wahltermin ist der 5. Februar, am 27. Jänner besteht außerdem die Möglichkeit der vorgezogenen Stimmabgabe.

In Waidhofen an der Ybbs (NÖ) wird am 29. Jänner, im Burgenland und in Krems (NÖ) voraussichtlich im Oktober 2017 gewählt.
Bezirk Wien-Umgebung wird aufgelöst

Mit 1. Jänner wird der 1954 gegründete Bezirk Wien-Umgebung in Niederösterreich aufgelöst. Die 21 Gemeinden mit 120.000 Einwohnern werden auf folgende Bezirke aufgeteilt:

Gerasdorf bei Wien (Verwaltungsbezirk Korneuburg)
Klosterneuburg (Verwaltungsbezirk Tulln)
Gablitz/Mauerbach/Pressbaum/ Purkersdorf/Tullnerbach/Wolfsgraben (Verwaltungsbezirk St. Pölten)
Ebergassing/Fischamend/Gramatneusiedl/Himberg/Klein-Neusiedl/Lanzendorf/Leopoldsdorf/Maria-Lanzendorf/Moosbrunn/Rauchenwarth/Schwadorf/Schwechat/Zwölfaxing (Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha).


Nächster Schritt beim Bankgeheimnis

Das Bankgeheimnis ist bereits am 1. Oktober gefallen. Ab 1. Jänner tauscht Österreich auch mit anderen Ländern automatisch Kontodaten aus.

Seite 2: Was sich 2017 für Autofahrer ändert!

Das ändert sich 2017 für Autofahrer:

Ab 1. Juli 2017 dauert die Probezeit für Fahranfänger (auch L17-Lenker) drei Jahre ab Erteilung der Lenkberechtigung. Die Probezeit verlängert sich künftig um ein Jahr, wenn ein Probeführerscheinbesitzer mit einem Mobiltelefon am Steuer erwischt wird.

Mit 1. September sollen "Alkolocks", eine Wegfahrsperre für alkoholisierte Lenker, in eine fünfjährige Probezeit gehen. Alkolenker, die sich freiwillig eine solche Einrichtung einbauen lassen und an Beratungsgesprächen teilnehmen, können sich die Hälfte der Zeit ohne Führerschein ersparen.

Ab 1. März darf die Mopedausbildung frühestens zwei statt wie bisher sechs Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden.

Die Preise für Kennzeichentafeln steigen um 16 Prozent. Eine einzelne Tafel kostet 2017 10.50 statt neun Euro. Bei Motorrädern werden die Preise von 9,8 Euro auf 12 Euro erhöht.

Maßnahmen gegen Verkehrssünder

Am Tag nach der Kundmachung der 28. Novelle der Straßenverkehrsordnung dürfen Fotos bei Verkehrsdelikten wie Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung, unerlaubte Personenbeförderung, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, mangelnder Kindersicherung, Nichttragen eines Schutzhelms, Beförderung einer unzulässigen Anzahl von Personen auf einem Motorrad oder Motorfahrrad als Beweis herangezogen werden.

Verstößt ein Lenker gegen eine nach dem IG-L verordnete Höchstgeschwindigkeit, dürfen Zwangsmaßnahmen zur Verhinderung der Weiterfahrt wie die Abnahme des Fahrzeugschlüssels oder die Anbringung von Radklammern gesetzt werden.

Parken wird teurer

Mit 1. Jänner werden die Gebühren für das Kurzparken in Wien mittels Parkschein um fünf Prozent angehoben. Ab dann sind nur noch die neuen Parkscheine gültig, alte können bis Juni 2017 umgetauscht werden. Weiters steigen die Kosten für das Abschleppen und Verwahren von Kfz.

Auch das Parken in Klagenfurt wird teurer: In Klagenfurt wird die Kurzparkzone ab 6.Feber 2017 erweitert und die Gebühren vereinheitlicht. Jetzt: innerhalb des Ringes 0,60 Euro pro 1/2 Stunde, außerhalb 0,30 Euro pro 1/2 Stunde. Ab 6.2.2017 überall 0,50 Euro pro 1/2 Stunde.

Vignette und Sondermaut

Der Preis für die (diesmal türkise) wird durch Anpassung an den harmonisierten Verbraucherpreisindex um 0,8 Prozent erhöht. Die Preise für Pkw betragen 8,90 Euro (zehn Tage), 25,90 (zwei Monate) bzw. 86,40 Euro für die Jahresvignette. Die Preise für Motorräder betragen 5,10 Euro, 13 Euro bzw. 34,40 Euro.

Auf einigen Sondermautstrecken wurde der Preis für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen an den harmonisierten Verbraucherpreisindex angepasst. Das bedeutet, dass sämtliche Jahreskarten, die Jahreskarte auf der A 10 Tauern Autobahn (St. Michael), die Jahreskarte für Pendler sowie die Monatskarte für die A 13 Brenner Autobahn (Schönberg) angepasst werden.

Neue Preise in der Übersicht:

Jahreskarte allgemein: Euro 102,50 (bisher Euro 101,50) 
Jahreskarte A 10 Tauern Autobahn: Euro 107,50 (bisher Euro 106,50)
Jahreskarte Pendler allgemein: Euro 40,50 (bisher Euro 40,00)
Monatskarte A 13 Brenner Autobahn: Euro 40,50 (bisher Euro 40,00)
Einzelkarten: Schönberg, Innsbruck-Patsch/Europabrücke: Euro 2,50 (bisher Euro 2,00)


Grüne Kennzeichen

Mit Inkrafttreten der 34. KFG-Novelle des Kraftfahrgesetzes bekommen Elektro- und Wasserstofffahrzeuge künftig   . Damit sind die Fahrzeuge leichter von anderen zu unterscheiden. Vorteile wie kostenfreies Parken oder die Nutzungserlaubnis für Busspuren wären dann leichter umzusetzen.

Neue Zusatztafel 

Eine Zusatztafel mit dem Symbol eines Steckers in Verbindung mit dem Zeichen "Halten und Parken verboten" besagt, dass an dieser Stelle das Halten und Parken für alle Fahrzeuge mit Ausnahme von Elektrofahrzeugen verboten ist. Darüber hinaus wird auch eine Definition des Elektrofahrzeugs in den Gesetzestext integriert.

Seite 3: Was sich 2017 für Arbeitnehmer ändert!

Das ändert sich 2017 für Arbeitnehmer:

Vereinfachung der Arbeitnehmerveranlagung

Der Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) muss ab 2017 nicht mehr beantragt werden, wenn nur die Pauschalbeträge in Anspruch genommen werden. Pensionisten und Niedrigverdiener erhalten mit dem neuen System ab der zweiten Jahreshälfte auch die Negativsteuer automatisch ausbezahlt.

Sachbezug bei Privatnutzung eines Dienstwagens

Ab 1. Jänner 2017 wird der CO2-Grenzwert für neu angeschaffte Dienstwagen, die privat genutzt werden, auf 127 g/km gesenkt. Bis zu dieser Grenze sind wie bisher monatlich 1,5 Prozent der Anschaffungskosten (max. 720 Euro) als Sachbezug anzusetzen. Wird der Grenzwert überschritten, so sind monatlich 2 Prozent (max. 960 Euro) anzusetzen. Für bestehende Dienstwagen sowie Dienstwagen, die vor 2017 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, gilt weiterhin der CO2-Grenzwert von 130g/km.

Fenstertage 2017

Wichtig für die Urlaubsplanung ist der .

Seite 4: Was sich 2017 im Erbrecht ändert!

Das ändert sich 2017 im Erbrecht:

Mit 1. Jänner tritt der überwiegende Teil des Erbrechts-Änderungsgesetztes 2015 in Kraft. Die neuen Regeln sind bei Todesfällen ab dem 1. Jänner 2017 anzuwenden.

Pflegeleistung durch nahe Angehörige

Der pflegenden Person gebührt künftig ein gesetzliches Vermächtnis, wenn die (unentgeltliche) Pflege an der Verstorbenen/dem Verstorbenen in den letzten drei Jahren vor ihrem Tod/seinem Tod mindestens sechs Monate in nicht bloß geringfügigem Ausmaß (in der Regel durchschnittlich mehr als 20 Stunden im Monat) erbracht wurde.

Außerordentliches Erbrecht von Lebensgefährten

Lebensgefährten hatten bisher keine Erbansprüche. Unter bestimmten Voraussetzungen steht ihnen nun ein außerordentliches Erbrecht zu. Gibt es keine (durch Testament eingesetzten oder gesetzlichen) Erben, erbt die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte. Voraussetzung ist, dass sie/er mit der Verstorbenen/dem Verstorbenen zumindest in den letzten drei Jahren im gemeinsamen Haushalt gelebt hat und dass die Verstorbene/der Verstorbene im Zeitpunkt des Todes weder verheiratet war noch in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt hat.

Automatische Aufhebung von Testamenten durch Scheidung

Bislang galt eine letztwillige Verfügung automatisch auch über die Scheidung hinaus. Künftig werden Testamente zugunsten der früheren Ehepartners automatisch aufgehoben. Möchte die Verstorbene/der Verstorbene, dass das Testament gültig bleibt, so kann sie/er letztwillig ausdrücklich das Gegenteil vorsehen. Gleiches gilt bei Aufhebung der Abstammung oder Adoption.

Pflichtteilsberechtigte Personen

Ab 1. Jänner 2017 haben nur noch die Nachkommen und die Ehepartner bzw. eingetragenen Partner, nicht aber die Eltern von Verstorbenen einen Anspruch auf einen Pflichtteil, der ihnen einen Mindestanteil am Erbe zusichert, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Die Pflichtteilsberechtigung der Eltern und weiterer Vorfahren wird durch die Erbrechtsreform beseitigt

Erweiterung der Enterbungsgründe

Ab 1. Jänner gelten auch mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohte Straftaten gegen nahe Angehörige der verstorbenen Person und grobe Verletzungen der Pflichten aus dem Eltern-Kind-Verhältnis als Enterbungsgründe. Entfallen wird hingegen der Enterbungsgrund "der beharrlichen Führung einer gegen die öffentliche Sittlichkeit anstößigen Lebensart".

Seite 5: Was sich 2017 für Familien ändert!

Das ändert sich 2017 für Familien:

Kindergeld wird flexibler

Mehr Flexibilität kommt auf Eltern in punkto Kindergeld zu. Ab 1. März werden die vier Pauschalmodelle zu einem Kindergeldkonto mit variabler Bezugsdauer zusammengefasst. Die Bezugsdauer kann flexibel zwischen 365 und 851 Tagen (ein Elternteil) und zwischen 456 und 1063 Tagen (zwei Elternteile) gewählt werden.

Papamonat startet

Der Papamonat kommt. Künftig wird Vätern, die innerhalb von 91 Tagen nach der Geburt eine "Familienzeit" in Anspruch nehmen, ein Bonus (22,60 Euro täglich) gewährt. Die Familienzeit beträgt 28 bis 31 Tage und entspricht einer vorübergehenden Unterbrechung der unselbstständigen Tätigkeit. Es gibt keinen Kündigungsschutz, allerdings besteht volle Kranken- und Pensionsversicherung.

Die Väter haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf eine unbezahlte Freistellung. Sie können also nichts tun, wenn der Arbeitgeber diese verweigert.

Eingetragene Partnerschaften

Homosexuelle dürfen künftig ihre Eingetragenen Partnerschaften am Standesamt schließen.

Ausbildungspflicht für Jugendliche bis 18

Die Erziehungsberechtigten müssen ab Juli 2017 dafür sorgen, dass Jugendliche, die die Pflichtschule im Schuljahr 2016/2017 bzw. danach abschließen, eine bekommen. Sie können eine weiterführende Schule besuchen, eine Lehre absolvieren, an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen oder eine sonstige Ausbildung wie etwa ein Praktikum machen.

Ausgenommen von der Ausbildungspflicht sind unter anderem Jugendliche, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, ein Freiwilliges Sozialjahr oder ähnliches absolvieren, Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst leisten oder aus berücksichtigungswürdigen Gründen keine entsprechende Ausbildung absolvieren können.

Die Sanktionen treten jedoch erst mit 1. Juli 2018 in Kraft.

Seite 6: Was sich 2017 für Ausländer in Österreich ändert!

Das ändert sich 2017 für Ausländer in Österreich:

Ausländerbeschäftigungsgesetz

Das Ausländerbeschäftigungsgesetz soll überwiegend am 1. April 2017 in Kraft treten, die Begutachtungsfrist endete am 22. Dezember 2016. Ziel ist die Verbesserung der Zulassung und Arbeitsmarktintegration qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittstaaten im Rahmen des Rot-Weiß-Rot-Karten-Modells.

Einbeziehung von Bachelor- und (PhD-)Doktoratsstudienabsolventen in das Rot-Weiß-Rot-Karten-System
Verlängerung des Aufenthaltsrechts von Studienabsolventen für die Arbeitssuche
Vereinheitlichung des zulässigen Beschäftigungsausmaßes für Studierende und Studienabsolventen
Verlängerung der Geltungsdauer der Rot-Weiß-Rot-Karte
Verbesserung des Punktesystems für Fachkräfte in Mangelberufen

Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017

Ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes wurde am 20. Dezember 2016 zur Begutachtung versandt. Die Begutachtungsfrist endet am 18. Jänner 2017. Das Gesetz soll überwiegend am 1. Juli 2017 in Kraft treten. Ziel ist unter anderem die Ausstellung von nationalen Visa für einen längerfristigen Aufenthalt zu Erwerbszwecken oder besonders berücksichtigungswürdigen Gründen, die effizientere und verstärkte Ahndung unrechtmäßiger fremdenrechtlicher Aufenhalte.

Schaffung von nationalen Visa D für die Dauer von bis zu neun Monaten für Saisoniers
Ermöglichung Verlängerungsanträge von Visa D für Saisoniers im Inland zu stellen
Ausstellung von nationalen Visa D aus besonders berücksichtigungswürdigen Fällen im Inland
Ausstellung von nationalen Visa D von bis zu zwölf Monaten
Einführung von zur Niederlassung berechtigenden Aufenthaltstiteln für Künstler und Forscher sowie Fremde, die in bestimmten Fällen vom sachlichen Anwendungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ausgenommen sind
Ergänzung der Schubhaftverhängungsbestimmungen, sodass auch die Straffälligkeit eines Fremden Berücksichtigung findet
Ausweitung der Möglichkeit der Betretung von Grundstücken, Betriebsstellen, Arbeitsstellen, Räume und Fahrzeuge bei Verdacht von Zuwiderhandlungen gegen das Fremdenpolizeigesetz (FPG) bzw. der Durchsuchung, wenn gegen einen Fremden ein Festnahmeauftrag erlassen worden ist


Seite 7: Was sich 2017 für Pensionisten ändert!

Das ändert sich 2017 für Pensionisten:

Die Pensionserhöhung für 2017 beträgt 0,8 Prozent der monatlichen Pensionshöhe. Die Pensionisten,auch die früheren Beamten, erhalten außerdem eine Einmalzahlung von 100 Euro, der mit der Dezember-Pension ausbezahlt wird. Ebenfalls im Pensionspaket findet sich die Erhöhung der Mindestpension von 883 auf 1000 Euro nach 30 Arbeitsjahren.
Durch zwei Gesetzesinitiativen der Regierung wird sichergestellt, dass auch Bezieher von Opferrenten eine Einmalzahlung von 100 Euro erhalten, wenn sie ansonsten kein weiteres Einkommen haben. Dabei geht es um eine Erhöhung der Opferrenten für ehemalige Kriegsgefangene ab 2017 um rund 15 Prozent. Je nach Dauer der Kriegsgefangenenschaft sollen die Bezieher künftig zwischen 17,50 und 43 Euro monatlich erhalten, zugutekommen soll das rund 13.000 Personen.

Seite 8: Was sich 2017 für Kriminelle ändert!

Das ändert sich 2017 für Kriminelle:

Verschärfte Kronzeugenregelung

Die neue Kronzeugenregelung tritt mit 1. Jänner in Kraft. Ein Freikaufen ist künftig ausgeschlossen, der Kronzeuge muss die Staatsanwaltschaft proaktiv mit seinem Wissen unterstützen. Der Aufklärungsbeitrag muss das Gewicht der Tat übersteigen. Wer eine Tat wesentlich bestimmt oder ausgeführt haben, ist von der Kronzeugenregelung ausgeschlossen.

Rechte von Beschuldigten werden gestärkt

Die EU-Richtlinie Rechtsbeistand wird umgesetzt. Damit werden die Rechte von Beschuldigten im Strafverfahren weiter gestärkt. Auch in Haftfällen soll künftig sichergestellt werden, dass dem Beschuldigten in möglichst kurzer Zeit ein Verteidiger beigestellt werden kann. Im Strafrecht wird demnächst eine Diversion für Beschuldigte bei fahrlässiger Tötung möglich sein, sofern durch die Tat ein Angehöriger getötet wurde und der Beschuldigte durch den Tod des Angehörigen psychisch schwer belastet ist und eine Bestrafung deshalb nicht angemessen scheint.

Seite 9: Was sich 2017 für Strom- und Gaskunden ändert!

Das ändert sich 2017 für Bezieher von Strom und Gas:

Gas- und Stromtarife steigen

Mit 1. Jänner steigen die Gasnetztarife um 6 Prozent. Je Bundesland machen diese ein Viertel bis ein Drittel der Gasrechnung aus. In sechs Ländern gibt es ein Plus, in Tirol, Kärnten und Vorarlberg sinken die Tarife.

Am teuersten: Wien. Mit 13,3 Prozent ist der Anstieg in Niederösterreich deutlich am höchsten. Mehrkosten für einen Haushalt mit 15.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch: 41,49 Euro.

Die Stromnetztarife steigen im Schnitt um 0,4 Prozent. Rückgänge gibt’s in Wien, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Kärnten. Auch Strom wird in Niederösterreich überdurchschnittlich teurer (+9,2 Prozent). Wien: minus 5,9 Prozent.

Mit 1. Jänner steigen die Gasnetztarife um 6 Prozent. Je Bundesland machen diese ein Viertel bis ein Drittel der Gasrechnung aus. In sechs Ländern gibt es ein Plus, in Tirol, Kärnten und Vorarlberg sinken die Tarife.

Seite 10: Was sich 2017 für Wiener ändert!

Das ändert sich 2017 für Wiener:

In wenigen Wochen tritt die bereits im Sommer angekündigte Valorisierung bei den Gebühren in Wien in Kraft. Ein durchschnittlicher Haushalt, so Stadträtin Renate Brauner (SP), werde ab 2017 monatlich 1,46 Euro mehr zahlen.Von der Valorisierung betroffen sind Wasser, Abwasser und die Müllabfuhr. Auch die Preise für Parkscheine steigen, sowie die Abschlepp-Gebühren. Im Schnitt beträgt die Teuerung 3,3 Prozent.

Die Details:


Müllabfuhrabgabe (Umleersystem): Grundbetrag für eine Entleerung eines Sammelbehälters mit 110 und 120 Liter Inhalt: von 4,41 auf 4,56 Euro (+ 15 Cent)
Abwassergebühr: von 1,97 Euro auf 2,04 Euro je Kubikmeter (+ 7 Cent)
Wasserbezugsgebühr: für jeden Kubikmeter abgegebenes Wasser: von 1,80 Euro auf 1,86 Euro (+ 6 Cent)
Wasserzählergebühren (jährlich): für Wasserzähler mit einer Anschlussgröße:bis zu 13 mm lichten Durchmesser 24,95 (bisher 24,15) Euro (+ 80 Cent)
über 13 bis 25 mm lichten Durchmesser 49,88 (bisher 48,29) Euro (+ 1,59 Euro)
über 25 bis 40 mm lichten Durchmesser 74,83 (bisher 72,44) Euro (+ 2,39 Euro)
über 40 bis 60 mm lichten Durchmesser 99,77 (bisher 96,58) Euro (+ 3,19 Euro)
über 60 bis 80 mm lichten Durchmesser 49,66 (bisher 144,88) Euro (+ 4,78 Euro)
über 80 bis 100 mm lichten Durchmesser 199,54 (bisher 193,17) Euro (+ 6,37Euro)
über 100 mm lichten Durchmesser 299,31 (bisher 289,75) Euro (+ 9,56 Euro)Auch Parken und Falschparken werden teurer
In der Kurzparkzone kostet die halbe Stunde statt 1 Euro ab Jänner 1,05 Euro. Falschparker müssen künftig um neuen Prozent mehr fürs Abschleppen zahlen. Der Abtransport eines Pkw wird dann 264 statt 242 Euro kosten.


Seite 11: Was sich 2017 sonst noch ändert!

Weitere Änderungen im Jahr 2017:

Neuer 50-Euro-Schein

Ab 4. April wird nach der Ausgabe der neuen Fünfer, Zehner und Zwanziger der neue 50-Euro-Schein in Umlauf gebracht. Er soll dank verbesserter Sicherheitsmerkmale schwerer gefälscht werden können.
EU-Richtlinie könnte Lieferengpässe bei elektrischen Geräten bewirken

Wer sich 2017 ein neues Smartphone zulegen will, sollte den Markt beobachten und nicht zu lange warten, sonst könnte er leer ausgehen. Grund dafür ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die neben Smartphones auch Router, GPS-Empfänger, Türöffner und andere Funktechnologien betrifft. Ziel ist eine "effizientere Nutzung", Folgen sind vermutlich Lieferengpässe und Millioneneinbußen der Unternehmen.

Der Stichtag für die Umsetzung der Richtlinie ist der 12. Juni 2017, danach dürfen nur mehr Geräte verkauft werden, die der EU-Richtlinie entsprechen. Während die Richtlinie keinen direkten erkennbaren Nutzen oder eine Veränderung für die Konsumenten bringt, trifft sie die Hersteller hart. Aufgrund der Umstellungen und Prüfungen werden massive Lieferengpässe erwartet. 

Roaming-Ende

Mit dem 15. Juni 2017 müssen Reisende innerhalb der EU  für Telefonate und Datennutzung mehr bezahlen.

Novum für Österreicher bei Einreise in USA

Wer als Österreicher in die USA einreisen will, muss im Zuge des Reisegenehmigungssystems ESTA ab sofort Fragen zu Namen von Konten auf sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter oder Google Plus beantworten.

Neue Post-Produkte

Die Österreichische Post verändert mit 1. Jänner ihre Produktpalette. Unverändert günstig bleibt der bisherige Standardbrief mit 68 Cent (bis 20 g), der nun Brief S heißt. Mit dem neuen Produkt Brief M können Sendungen bis 75 g (derzeit 50 g) verschickt werden.

Neu ist die Produktgruppe "Päckchen", die in zwei Größen (S und M) angeboten wird und über das kostenlose Feature Sendungsverfolgung verfügt. Wenn es die größte zulässt (Päckchen S), kann die Sendung direkt in den Postkasten eingelegt und somit auch bei Abwesenheit zugestellt werden. Formate und Tarife bei herkömmlichen Inlandspaketen bleiben gleich. Lediglich die Bezeichnung der verschiedenen Tarife ändert sich in Paket S, M, L, XL und XXL.

Änderungen gibt es auch bei internationalen Brief- und Paketsendungen. Bei Briefen werden die Tarifstufen mit der neuen nationalen Struktur harmonisiert (Brief International S, M, L und XL). Kleinere Sendungen bis 2 kg können mit dem Brief International Priority L nun bereits um 6,90 Euro in andere EU-Länder verschickt werden. Standard-Auslandspakete heißen künftig Paket Light International und zeichnen sich durch das Feature der Sendungsverfolgung aus. Bei Sendungen bis 2 kg innerhalb der EU bietet die Österreichische Post mit 8,90 Euro künftig einen deutlich günstigeren Tarif als bisher (13,25 bis 14,25 Euro).