Politik

Gesetzgeber: "Polithure" ist keine Beleidigung

Heute Redaktion
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Ein besonders ungustiöses Hassposting brachte Ex-Grünen-Chefin Eva Glawischnig zur Anzeige. Eine Gesetzeslücke verhindert aber, dass der Staatsanwalt Ermittlungen aufnimmt.

Anlass für das Hassposting war eine Meldung, dass Eva Glawischnig nach einem allergischen Schock im Wiener AKH aufgenommen wurde. User Christian G. postete daraufhin wörtlich: "Geistig gesunde und normale Menschen reagieren auf die Fratze dieser Unperson auch allergisch. Warum, fragt man sich, warum atmet dieser wandelnde Totenkopf noch unseren Sauerstoff? Wieso ist diese Polithure überhaupt noch präsent in dieser Existenz? Hinfort mit ihr, denn niemand will sie, niemand braucht sie, und niemand wird sie je vermissen, denn der hat man ins Hirn geschissen. Weg mit dem grünen Dreck!"

"Mangels Anfangsverdachts"

Logische Folge war eine Anzeige durch Glawischnig wegen Verdachts der Beleidigung und Forderung einer Entschädigungszahlung in Höhe von 500 Euro. Doch dann die böse Überraschung: Die Staatsanwaltschaft Linz leitet kein Ermittlungsverfahren ein. "Mangels Vorliegens eines begründeten Anfangsverdachts einer von Amtswegen zu verfolgenden strafbaren Handlung", heißt es in dem Begründungsschreiben an Glawischnig.

Der grüne Mediensprecher Dieter Brosz forderte am Donnerstag erneut ein Schließen dieser Gesetzeslücke: "Dieses Posting ist das Paradebeispiel für ein Hassposting, wo der Staatsanwalt von sich aus tätig werden müsste." Konkret sollen die Cybermobbing-Bestimmungen im Strafgesetzbuch verschärft werden. Denn das derzeitige Gesetz schütze nicht ausreichend gegen Diskriminierung und Herabwürdigung wegen des Geschlechts. Brosz bezieht sich hier explizit auf den Ausdruck "Polithure".

Anfrage an Justizminister Brandstetter

Da Justizminister Wolfgang Brandstetter momentan keine Notwendigkeit für eine Gesetzesänderung sehe, will er mittels parlamentarischer Anfrage wissen, wie viele Anzeigen wegen Postings dieser Art es bisher gegeben hat und in wie vielen Fällen es auch zu Ermittlungen durch den Staatsanwalt gekommen ist.

(bob)

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