Coronavirus

Gezerre um Impfpflicht – Strafen erst ab 18 möglich

Derzeit heißt es warten auf das Impfpflicht-Gesetz: Der Entwurf aus dem Gesundheitsministerium liegt noch nicht vor. Ein Punkt könnte sich ändern.

Heute Redaktion
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Corona-Impfung (Symbolbild)
Corona-Impfung (Symbolbild)
Christoph Hardt / dpa Picture Alliance / picturedesk.com

Der überarbeitete Gesetzesentwurf zur Impfpflicht sollte eigentlich am Freitag an die Opposition übermittelt werden. Schließlich soll das Gesetz am Montag im Gesundheitsausschuss des Parlaments beraten und am Donnerstag vom Nationalrat beschlossen werden.

Entwurf verzögert sich

Wie das Gesundheitsministerium mitteilte, werde der überarbeitete Gesetzesentwurf "zeitnah" vorliegen. Man befinde sich diesbezüglich "auf einem guten Weg", hieß es.

Ob der Zeitplan hält, scheint derzeit unsicher. Festlegen wollte sich in der Koalition niemand, so könnte sich der Entwurf ins Wochenende hinein verzögern. Die Gespräche finden aktuell auf Expertenebene auch mit anderen Klubs statt.

Alter als Knackpunkt

Wie "Heute" erfuhr, könnte es bei einem Punkt noch Änderungen geben. Und zwar, was das Alter betrifft. Wie die Regierung immer betonte, solle die Impfpflicht ab 14 gelten. Ab diesem Alter ist man in Österreich auch strafmündig. Doch das könnte sich im Gesetzesentwurf noch ändern und auf 18 Jahre hinaufgesetzt werden. Somit wären nur ungeimpfte Volljährige von den Strafen betroffen.

Für einen Beschluss braucht es nur eine einfache Mehrheit, über die ÖVP und Grüne sowohl im National- als auch im Bundesrat verfügen. Die Koalition versucht dennoch über die Einbindung von SPÖ und NEOS eine breitere Zustimmung zu erhalten. 

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