Oberösterreich

Gilt ein aktueller Test schon fürs Freitesten?

Das umstrittene Freitesten soll in Oberösterreich am 15. Jänner starten, bis 17. Jänner dauern. Doch noch sind viele Fragen nicht geklärt.
03.01.2021, 15:04

Ab Montag kann man sich in Oberösterreich für die neuen Massentests, die zwischen den 15. und dem 17. Dezember stattfinden, anmelden. 

In Oberösterreich stehen an diesen drei Tagen 152 Teststationen mit insgesamt 664 Teststraßen (Stand 3. Jänner) zur Verfügung. Geöffnet ist jeweils von 8 bis 19 Uhr.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Ab Montag, 4. Jänner, ist eine Anmeldung zu diese Bevölkerungstests in Oberösterreich (außer Linz) unter www.österreich-testet.at möglich. Die Anmeldung ist für Linzerinnen und Linzer auf der Webseite www.linz.at/coronavirus.php möglich.

Mit diesen Tests soll man sich vom derzeit geltenden Lockdown vorzeitig "freitesten" können. Derzeit fehlen dafür noch die gesetzliche Grundlage und der Beschluss im Parlament. Vor allem die Opposition will am Montag der Änderung des Epidemiegesetzes nicht zustimmen, zudem fehlt noch die Verordnung zur Umsetzung.

Der Plan der Regierung ist aber: wer nach dem 17. Jänner kein negatives Testergebnis vorweisen kann, der muss etwa in Geschäften eine FFP2-Maske tragen. Für alle, die sich testen lassen und negativ sind, soll der Lockdown am 18. Jänner vorbei sein, für alle anderen gilt er noch bis zum 24. Jänner.

In der Gastronomie, so der Plan der Regierung, kann man ab 18. Jänner mit einem eine Woche alten Corona-Test etwas konsumieren, für alle anderen Einrichtungen wird der Test maximal 48 Stunden alt sein dürfen.

Auch diese Woche schon Tests möglich

Und dennoch kann man sich auch zwischen dem 4. und dem 15. Jänner weiter zu einem kostenlosen Antigentest anmelden. Denn das Angebot des Landes wird beibehalten.

Warum das trotz der ohnehin anstehenden Massentests gemacht wird? Man habe schon in den vergangenen Wochen gesehen, dass eine hohe Nachfrage nach einem derartigen Angebot bestehe, so der Krisenstab des Landes auf "Heute"-Nachfrage.

Bleibt die Frage: Gilt ein Test, den ich heute mache, schon für das "Freitesten"?

Antwort: es kann sein, ist aber noch unklar. Details müssen über die Verordnung des Bundes geregelt werden. Und diese Verordnung wird es erst im Laufe der Woche geben.

Es wird eine Art Stichtag geben, wurde aus dem Gesundheitsministerium gegenüber "Heute"bestätigt. So könnte man sich etwa am 11. Jänner testen lassen und das Ergebnis gilt schon am 18. Jänner für den Besuch in einem Lokal oder Restaurant. Heißt: Wer sich schon morgen testen lässt, müsste dieser Regelung zufolge auf jeden Fall noch einmal einen neuen Test machen.

Die 48-Stunden-Regelung wiederum könnte dazu führen, dass man bis zum geplanten Ende des Lockdowns am 24. Jänner bis zu drei Mal einen Antigentest machen muss.

Man darf also auf die Verordnung des Bundes gespannt sein.

Es wird geimpft

Ab Montag gehen auch die Impfungen in den heimischen Alten- und Pflegeheimen weiter. Geimpft wird (auf freiwilliger Basis) in den Heimen in Bad Kreuzen (Bez. Freistadt), in Wolfern (Bez. Steyr-Land), inMaria Schmolln (Bez. Braunau), im Seniorenzentrum Pichling (Linz), in Sierning (Bez. Steyr Land) und in Eberschwang (Bez. Ried).