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GIS-Meldepflicht: Was sich nun wirklich geändert hat

Heute Redaktion
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Die neue Formulierung der Informationsseite zur GIS-Meldepflicht sorgt für Verwirrung. Das bedeutet der neue Absatz zu bisher GIS-freien TV-Geräten von KAGIS, NOGIS und Pop-Tech.

Das Gebühren Info Service (GIS) hat am Freitag, von der breiten Öffentlichkeit vorerst unbemerkt, ihre Informationen über die Meldepflicht und somit auch zur Gebührenpflicht abgeändert und damit für helle Aufregung in Österreich gesorgt – "Heute" berichtete.



So heißt es nun auf der eigenen Webseite der GIS wörtlich:

"Gerätekonstellationen unter Verwendung einer Kabel-TV-Anbindung, Terrestrik bzw. Satelliten-Receiver, technischer Schnittstellen (HDMI, SCART, USB, Bluetooth, ...) sind melde- und gebührenpflichtig."

Besonders dieser Passus sorgte für Aufregung:

"Dies gilt auch für Geräte ohne Tuner und ohne Antennen-Anschluss (z.B.: KAGIS, NOGIS, Pop-Tech, etc.)"

Die Formulierung lässt darauf schließen, dass nun auch die bisher gebührenbefreiten Geräte der von dem GIS genannten Anbieter auch meldepflichtig sind. Dem ist aber nicht so, wie GIS-Geschäftsführer Harald Kräuter auf Nachfrage von "Heute" relativiert: "Es hat sich rechtlich nichts geändert. Wir haben nur die Information zur Meldepflicht präzisiert."

"Das Schreiben der GIS bezieht sich auf die Gerätekonstellation und nicht auf unser Gerät", bekräftigt auch Anbieter KAGIS gegenüber "Heute". Nachsatz: "Leider sehr verwirrend formuliert."

Der neue Passus soll laut GIS nur verdeutlichen, dass auch Geräte von KAGIS, NOGIS, Pop-Tech & Co. meldepflichtig sind, WENN der Endverbraucher an diese etwa einen DVB-T-Stick ansteckt oder einen Satelliten-Receiver anschließt. Dann werden für eine solche Gerätekonstellation Gebühren fällig. Das war bisher auch schon so.

Die kurze und knappe Antwort ist also: Sowohl für die Endverbraucher, als auch die Anbieter GIS-freier TV-Geräte ändert sich nichts.

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