Politik

Glawischnig verliert Klage gegen Hassposter

Ein Facebook-User hatte Grünen-Chefin Eva Glawischnig ein falsches Zitat untergeschoben. Trotzdem wurde er rechtskräftig freigesprochen.

Heute Redaktion
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Der Mann hatte, laut "Presse", auf Facebook ein Bild von Glawischnig gepostet, darunter den Text geschrieben: "Schutzsuchende müssen das Recht haben, auf Mädchen loszugehen! Alles andere wäre rassistisch Flüchtlingen gegenüber". Das hatte Glawischnig nie gesagt.

Unter dem Posting war angefügt: "Ihr kann diese Aussage zugetraut werden". Und diese Passage machte vor Gericht nun den Unterschied aus. Den zivilrechtlichen Prozess im Vorjahr wegen des Falschzitats hatte Glawischnig noch gewonnen – den medienrechtlichen bzw. strafrechtlichen verlor sie nun rechtskräftig.

"Hinreichend bekannte Einstellung"

Die Grünen-Chefin hatte laut "Presse" auf üble Nachrede geklagt (Höchststrafe ein Jahr Haft, Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze). Laut Mediengesetzt verlangte sie zudem eine Entschädigung als Opfer einer üblen Nachrede.

Das Landesgericht Graz aber sprach den Angeklagten frei. Das Posting sei "mit Blick auf die hinreichend bekannte politische Einstellung" Glawischnigs ... so auszulegen, dass es sich nur um politische Kritik handle.

Das ist Satire

Das Oberlandesgericht Graz bestätigte den Urteilsspruch. Es liege "auf der Hand", dass es sich hier um Satire handle, da Glawischnig ja als "exemplarische Befürworterin von Menschen- und Frauenrechten" gelte. Damit war das Urteil rechtskräftig.

Die Generalprokuratur erhob zwar Nichtigkeitsbeschwerde, das hat aber nur mehr eine grundsätzliche Erörterung der Sachlage zur Folge. Am Freispruch selbst ändert das nichts mehr. (cnn)