Politik

12-Stunden-Tag: Hier sind die ersten Fälle

Heute Redaktion
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Demonstration gegen den 12-Stunden-tag
Demonstration gegen den 12-Stunden-tag
Bild: zVg

Der Regierungsplan für einen 12-Stunden-Arbeitstag lässt die SPÖ weiter Rot sehen. Sie erhob, was die Änderung für Arbeiter und Angestellte bedeutet. Hier einige Beispiele.

Aktuell darf maximal zehn Stunden am Tag und 50 in der Woche gearbeitet werden. Künftig sollen es 12 bzw. 60 sein. Was heißt das aber konkret für die Arbeitenden?

„Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur 60-Stundenwoche bringt für rund drei Millionen Beschäftigte in Österreich nur Nachteile", ist sich SPÖ-Chef Kern sicher. Auch wenn eine „Freiwilligkeit" im Gesetz verankert wird, fürchtet die SPÖ, dass Arbeitnehmer unter Druck stehen, länger zu arbeiten. Denn: „Wie oft kann eine Sekretärin ihrem Chef sagen, dass sie nicht länger bleibt, ohne dass er sich nach einer neuen Kraft umschaut?", fragt die Partei. Das soll sich jetzt ändern:

Büroangestellte mit zwei Kindern

Die 42-Jährige pendelt täglich 1,5 Stunden (eine Richtung) von Oberpullendorf nach Wien zur Arbeit. Bei einer 40-Stunden-Woche arbeitet sie täglich von 7.30 bis 16 Uhr (mit Mittagspause). Sollte sie für eine starke Auftragswoche künftig bis zu 12 Stunden täglich arbeiten (derzeit sind maximal 10 erlaubt), dann würde sie erst um 20 Uhr aus dem Büro gehen, wäre um 21.30 Uhr zuhause. Für ihre Kinder (10 und 12 Jahre alt) bleibt dann keine Zeit mehr.

IT-Techniker mit Gleitzeitmodell

Der 29-Jährige wohnt in Mattersburg, wo er gerade sein Haus baut. Er arbeitet in Wien. Seine 40-Stunden-Woche in Gleitzeit teilt er sich mit mehr Stunden von Montag bis Donerstag ein, damit er am Freitag zuhause ist, um am Haus zu arbeiten. Nach geltender Rechtslage erhält er dafür die 11. und 12. Stunde mit Überstundenzuschlag (50 %). Das Geld braucht er fürs Haus. Der Zuschlag entfällt künftig.

Tourismus-Angestellte

In Wien im Tourismus arbeitend pendelt er täglich ins südliche Niederösterreich nach Ternitz. Dienstende ist erst um 22 Uhr. Durch den neuen Arbeitszeitplan soll die geltende Nachtruhe von elf auf acht Stunden verkürzt werden. Dienstbeginn wäre am nächsten Tag dann um 6 Uhr möglich.

In der Zeit dazwischen muss der Angestellte heimfahren (1 Stunde), Duschen/Körper pflegen (0,5 Stunden), Schlafen, Aufstehen und Frühstücken (0,5 Stunde) und in die Arbeit fahren (1 Stunde). Für Schlaf bleiben fünf Stunden. Für Familie oder Freunde bleibt wohl kaum noch Zeit...!

Wären oder sind auch Sie betroffen? Dann schildern Sie uns Ihren Fall per Mail an [email protected]! (uha)