Politik

Glühweinstand vor dem Wahllokal: Ist das erlaubt?

Heute Redaktion
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Angesichts des neuen Termins für die Bundespräsidenten-Stichwahl und der fallenden Temperaturen liegt der Gedanke nahe: Wie sieht es mit Adventmärkten und Glühweinständen rund um Wahllokale aus?

Angesichts des neuen Termins für die liegt der Gedanke nahe: Wie sieht es mit Adventmärkten und Glühweinständen rund um Wahllokale aus?

Viele Wahllokale in Österreich befinden sich in Schulen, Gemeindeämtern, manchmal sogar in Wirtshäusern. Adventmärkte sind oft rund um diese Orte angesiedelt. Was also tun, wenn Advent und Wahltag zusammenfallen? Ist es erlaubt, mit dem Glühweinbecher sein Kreuzerl zu machen?
Dafür hat der Gesetzgeber vorgesorgt: Rund um Wahllokale gelten Verbotszonen, "Ansammlungen" sind nicht gestattet. Ein Adventmarkt wäre eine solche Ansammlung, also in der Nähe von Wahllokalen verboten. Das Innenministerium hat das in seinem neuen Leitfaden für die Bundespräsidenten-Wahl berücksichtig.

Darin steht: "Für den Fall, dass im Bereich der bisher gebräuchlich gewesenen Verbotszonen am Wahltag die Abhaltung von Adventmärkten oder Veranstaltungen geplant sein sollte, wird darauf zu achten sein, dass die Verbotszonen so gelegt werden, dass sie sich nicht auf den Bereich des Marktgebietes oder der Veranstaltung erstrecken."

Laut Gesetz gibt es keine Mindestgröße für die Verbotszonen, sie können also auch sehr eng um das Wahllokal gezogen werden. Eines bleibt auf jeden Fall verboten: Veranstaltungen innerhalb des Wahllokals.