Politik

Gnadenfrist für Hoteliers und Kulturbetriebe

Heute Redaktion
14.09.2021, 01:52

Kleiner Aufschub für die Tourismus- und Kulturbetriebe des Landes: Die Mehrwertsteuererhöhung von 10 auf 13 Prozent für die Beherbergung sowie Theater- und Kulturbetriebe wird von 1. April auf 1. Mai 2016 verschoben. Das wurde am Dienstag im Zuge der Steuerreform im Nationalrat beschlossen.

Kleiner Aufschub für die Tourismus- und Kulturbetriebe des Landes: Die Mehrwertsteuererhöhung von 10 auf 13 Prozent für die Beherbergung sowie Theater- und Kulturbetriebe wird von 1. April auf 1. Mai 2016 verschoben. Das wurde am Dienstag im Zuge der im Nationalrat beschlossen.
Weitere Eckdaten im Überblick:


Bei Pauschalangeboten, anders als noch im Begutachtungsentwurf, bleibt das Frühstück inkl. Frühstücksgetränke nun doch unverändert bei 10 Prozent Mehrwertsteuer.
Buchungen, die bis 1. September 2015 eingehen und zumindest angezahlt sind, können noch mit 10 Prozent versteuert werden.
Um Betriebsübergaben von Familienbetrieben auch in Zukunft leistbar zu halten, sind Freibeträge und eine Deckelung von 0,5 Prozent vorgesehen.

Die Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Petra Nocker-Schwarzenbacher wertet als "wirklichen Erfolg die Änderungen bei der Grunderwerbsteuer.

Bei der "Kalte-Hände-Regelung" und Registrierkassen verweist die Spartenobfrau auf die Verordnungsermächtigung des Finanzministers, damit hier praktikable Umsetzungen sichergestellt werden.

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