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Gorbach blitzt wegen Pensions-Forderung vor Gericht ab

Heute Redaktion
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Bild: Reuters (Archivfoto)

Niederlage vor Gericht: Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat die Beschwerde von Ex-Vizekanzler Gorbach auf rückwirkende Auszahlung seines Ruhebezugs abgewiesen. Gorbach hatte in seiner Beschwerde die Anhebung des Pensionsalters von 56,5 auf 62 bzw. 65 Jahre als verfassungswidrig angesehen. Das Landesgericht sah dies anders.

Niederlage vor Gericht: Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat die Beschwerde von Ex-Vizekanzler  Hubert Gorbach  auf rückwirkende Auszahlung seines Ruhebezugs abgewiesen. Gorbach hatte in seiner Beschwerde die Anhebung des Pensionsalters von 56,5 auf 62 bzw. 65 Jahre als verfassungswidrig angesehen. Das Landesgericht sah dies anders.

Gorbach hatte Anfang August die Änderung des Landesbezügegesetzes aus 2010 als "einen massiven Eingriff in wohlerworbene Rechte" kritisiert.  

Ihm steht noch der weitere Rechtsweg offen. Er kann die jetzige Entscheidung mit einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und mit einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof bekämpfen.

Das Land Vorarlberg bezifferte Gorbachs Monatsbruttopension mit knapp 11.000 Euro. 

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