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Gorbach: "Massiver Eingriff in wohlerworbene Rechte"

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach hat nach Bekanntwerden seines Antrag auf Ausbezahlung der Ruhebezüge für Tätigkeiten in der Vorarlberger Landespolitik Stellung bezogen. Er halte das Bezügegesetz für verfassungswidrig und orte einen massiven Eingriff in wohlerworbene Rechte. Die Höhe des Ruhebezuges sei nicht höher als bei anderen Ex-Politikern.

Gorbach meldete sich am Dienstagabend zu Wort. Er behauptet, dass sich mit der Änderung des Bezügegesetztes mit Beginn 2010 der Zeitpunkt seiner Pensionsberechtigung um achteinhalb Jahre nach hinten auf 2021 verschoben habe, angeblich drei Jahre, bevor er pensionsberechtigt gewesen wäre.

"Dies stellt nach meiner Ansicht einen massiven Eingriff in wohlerworbene Rechte dar und verletzt den Vertrauensschutz (Vertrauen des einzelnen Bürgers in gesetzliche Grundlagen). Damit ist dieses Gesetz gleichheitswidrig und verstößt gegen die Verfassung", behauptet Gorbach in der Pressemitteilung.
Es gehe ihm nun um "eine rechtliche Prüfung der zuständigen Instanz", ob er durch das Bezügegesetz in meinem verfassungsgesetzlich garantierten Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt worden sei.

Über die Angemessenheit der Höhe des Ruhebezuges könne man geteilter Meinung sein. Gorbach vergleicht das mit Vorstandsbezügen oder Aufsichtsratsvergütungen. Die Höhe sei gesetzlich geregelt und sein Bezug nicht höher und nicht niedriger als bei anderen ehemaligen Politikern.