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Grasser blitzte mit Klage gegen Moser ab

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat einen Rechtsstreit mit der Grünen Abgeordneten Gabriela Moser nun auch in der zweiten Instanz verloren, berichtete die "ZiB" Dienstagabend. Moser muss ihre Aussage, Grasser habe "konspirative Gespräche" geführt, die eine illegale Einflussnahme auf das Buwog-Verfahren zum Ziel gehabt hätten, nicht widerrufen, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Wien.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat einen Rechtsstreit mit der Grünen Abgeordneten Gabriela Moser nun auch in der zweiten Instanz verloren, berichtete die "ZiB" Dienstagabend. Moser muss ihre Aussage, Grasser habe "konspirative Gespräche" geführt, die eine illegale Einflussnahme auf das Buwog-Verfahren zum Ziel gehabt hätten, nicht widerrufen, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Wien.

Darüber hinaus muss der Ex-Finanzminister der ehemaligen Vorsitzenden des Korruptions-Untersuchungsausschusses 1.651,56 Euro für die Kosten des Berufungsverfahrens zahlen - binnen 14 Tagen. Eine ordentliche Revision gegen das OLG-Urteil ist nicht zulässig. Die Bedeutung der Entscheidung gehe nicht über den Einzelfall hinaus.

Grasser sah Ehrenbeleidigung

Grasser hatte Moser Äußerungen in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin "Format" (8.7.2010) vorgeworfen. Er sah darin Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung (§ 1330 ABGB) mit einem Streitwert von 31.000 Euro. Moser hatte dem Magazin gegenüber erklärt, Grasser habe konspirative Gespräche geführt, die eine illegale Einflussnahme auf das gegen ihn laufende Buwog-Ermittlungsverfahren zum Ziel gehabt hätten.

Die Grüne bezog sich auf abgehörte Gespräche zwischen Grasser und Walter Meischberger. Laut einem Aktenvermerk spricht Meischberger im Gespräch mit Grasser von einem Staatspolizisten, der einen Kontakt zur Staatsanwaltschaft haben soll und in der Strafsache (Buwog-Ermittlungen) die involvierten Personen gegen Geld mit Informationen versorgen könne.

Klare Urteilsbegründung

In der Begründung führt das OLG laut dem vorliegenden Urteil aus: "...Dem Kläger (Grasser, Anm.) war somit keineswegs an die Aufdeckung von Missständen, sondern vielmehr der Instrumentalisierung der – unter Verstoß gegen das Strafgesetz (§§ 12, 302 StGB) – erlangten Informationen zum Zwecke der Einflussnahme auf das anhängige Ermittlungsverfahren gelegen."

Und weiter: "Darüber hinaus erörterte der Kläger mit Walter Meischberger aber auch noch eine andere mögliche Strategie, indem er auf dessen Vorschlag: 'Oder zu zahlst und gehst hin und schickst einen anderen und gehst nicht selber hin. Also, dann ist das eine andere Strategie, dann ist die Hoffnung, dass es zu einer Information kommt, die uns weiter hilft.' antwortete: 'Wie immer, da kann man nachdenken. (...) Vielleicht kannst du einmal den Staatspolizisten treffen, auf freundschaftlich, wenn dies ein alter FPÖ Fan ist, dann wird es auch durchaus ein Meischberger Freund sein.' Damit erweist sich die Behauptung der Beklagten, der Kläger habe konspirative Gespräche mit dem Ziel der illegalen Einflussnahme auf das BUWOG-Verfahren geführt, im Kern als völlig richtig, sodass der Wahrheitsbeweis entgegen der Ansicht der Berufung als erbracht anzusehen ist."

Verdacht auf Korruption

In der Causa Buwog geht es um den Verdacht auf Korruption bzw. Amtsmissbrauch: Bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog) 2004 unter dem damaligen Finanzminister Grasser war ein Konsortium rund um die Immofinanz siegreich - nachdem der damalige Immofinanz-Chef Karl Petrikovics einen geheimen Tipp von Peter Hochegger bekommen hatte. Hochegger seinerseits bekam den Tipp von Meischberger.

Der Grasser-Trauzeuge dementiert, die Information vom damaligen Minister bekommen zu haben. Petrikovics zahlte im Geheimen eine Provision von mehr als einem Prozent des Buwog-Kaufpreises an Hocheggers Firma "Astropolis" auf Zypern. Von dort ging der Großteil der zehn Millionen Euro auf drei Konten in Liechtenstein. Die Ermittler vermuten Grasser und den Immobilienmakler Ernst Karl Plech hinter zwei der drei Konten. Grasser weist alle Vorwürfe zurück.

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