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Gratis-Kinderwagen kostet Cathy Hummels Prozess

Influenzerin und Fußballerfrau Cathy Hummels wollte vor Gericht kämpfen. Jetzt wurde ein Fall-Rückzieher daraus.

Heute Redaktion
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    Moderatorin Cathy Hummels schickt ihren Fans mit diesem Foto liebe Grüße aus dem Urlaub.
    Moderatorin Cathy Hummels schickt ihren Fans mit diesem Foto liebe Grüße aus dem Urlaub.
    Instagram

    Cathy Hummels ist nicht nur die Frau von Fußballer Mats, sondern auch eine gefragte Influencerin. Auf Instagram folgen ihr 343.000 Menschen. Der Verband Sozialer Wettbewerb warf ihr Schleichwerbung vor und erwirkte eine einstweilige Verfügung vor Gericht. Dagegen erhob sie Einspruch. Doch der Prozess lief nicht so, wie die erfolgreiche 30-Jährige es gerne gehabt hätte.



    Cathy verbrachte Prozesstag bei der Mama


    Am Montag marschierten ihre Anwälte am Gericht in München auf. Vor der Verhandlung hatte sich Hummels auf Instagram streitbar gegeben. "Sei ein Kämpfer", postete Cathy. Sie wolle für ihr Recht auf freie Meinung kämpfen. Bei der Verhandlung fehlte sie aber. Sie fuhr lieber ihre Mama in Berlin besuchen, wie Instagram ihren Hunderttausenden Followern verriet.

    Werbung vs. gute Tipps

    Ihre Anwälte argumentierten vor Richterin Monika Rhein, dass sich Cathy keine Schleichwerbung zuschulde kommen ließ. Wenn eine Firma für Werbung zahlt, muss das Posting als "bezahlte Partnerschaft" ausgewiesen werden. Cathy behauptete, das immer zu tun. Wenn sie Produkte lobe, die ihr gefallen, für die aber kein Geld fließt, dann mache sei das keine Werbung und nur dann schreibe sie es auch nicht dazu.

    Kinderwagen als Zünglein an der Waage

    Vor Gericht stellte sich allerdings heraus, dass das zumindest in einem der 15 beanstandeten Fälle nicht geschehen war. Ein Kinderwagen, den ihr die Firma schenkte, wurde online angepriesen - aber nicht als Werbung ausgewiesen, wie "sueddeutsche.de" berichtet.

    Influencerin "überflüssig wie ein Kropf"

    Richterin Monika Rhein gab aber zu: "Nur weil wir diese Arbeit für überflüssig halten wie einen Kropf, heißt das noch lange nicht, dass es verboten ist."

    Cathy Hummels Anwälte zogen den Einspruch gegen die einstweilige Verfügung zurück. Ob Hummels trotzdem noch einmal vor Gericht ziehen will, ist noch nicht sicher. Die Anwälte beider Seiten bezeichneten den Richterspruch als Teilerfolg. (lam)

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