Politik

Gratis-Zahnspange ist nun ab 1. Juli 2015 fix

Heute Redaktion
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Wie "Heute.at" bereits Mitte September 2013 berichtete, kommt nun für Kinder und Jugendliche bis 18 ab Juli 2015 die Gratis-Zahnspange. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist eine mittlere bis schwere medizinische Indikation.

Wie "Heute.at" , kommt nun für Kinder und Jugendliche bis 18 ab Juli 2015 die Gratis-Zahnspange. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist eine mittlere bis schwere medizinische Indikation.

Auf die Gratis-Zahnspange haben sich die Koalitionsparteien im Zuge der Verhandlungen über das Abgabenänderungsgesetz geeinigt, bestätigen Gesundheitsminister Alois Stöger und Staatsekretärin Sonja Steßl (beide SPÖ). Voraussetzung für die Kostenübernahme der Zahnspangen - egal ob abnehmbar oder festsitzend - ist, dass auf einer fünfteiligen Skala die medizinische Indikation vier oder fünf gegeben ist.

Damit sollen spätere medizinische Folgeschäden wegen einer Zahnfehlstellung vermieden werden. Von der Maßnahme sollen rund 85.000 Kinder pro Jahr profitieren. Der finanzielle Mehraufwand wird mit rund 80 Millionen Euro pro Jahr beziffert. Der festsitzende Zahnersatz für Jugendliche bis 19 Jahre und die Mundhygiene für Jugendliche ab dem 13. Lebensjahr einmal pro Jahr, die Stöger vorgeschlagen hatte, kommen nun jedoch zumindest vorerst nicht.

Tauschgeschäfte der Regierung

Mit kleineren Änderungen und einem Koalitionären Tauschgeschäft dürfte die Regierung die Zustimmung ihrer Abgeordneten zum "Abgabenänderungsgesetz" gesichert haben. Die großen Schwerpunkte - Mehreinnahmen von Autofahrern, Rauchern und der Wirtschaft - bleiben aber weitgehend unangetastet. Dementsprechend sollen die Änderungen auch den Budgetfahrplan der Koalition nicht gefährden.

Insgesamt erwartet sich die Regierung durch das Abgabenänderungsgesetz heuer 770 Mio. Euro, ab 2015 sollen es jährlich rund 1,2 Mrd. Euro sein. Rund 280 Mio. Euro erwartet sich die Koalition von den Autofahrern (u.a. durch höhere NoVA und Versicherungssteuer), bis zu 300 Mio. Euro soll die höhere Tabaksteuer bringen, auch die Alkoholsteuern steigen. Und für Firmen werden u.a. die Gruppenbesteuerung und die Absetzbarkeit von hohen Managergehältern (ab 500.000 Euro) eingeschränkt. Änderungen gibt es nun noch in drei Bereichen:

   NORMVERBRAUCHSABGABE: Bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird nun doch ein Deckel eingezogen: Maximal sollen künftig 32 Prozent des (Netto)Kaufpreises fällig werden. Allerdings sollen Spritfresser mit über 250 Gramm CO2-Ausstoß einen Malus von 20 Euro pro Gramm bezahlen. Der Steuerbonus für Hybrid-Fahrzeuge wird um ein Jahr bis Ende 2015 verlängert, die Besteuerung von Benzin- und Dieselautos schrittweise angeglichen.

   GMBH LIGHT: Die erst im Vorjahr eingeführte Firmengründung mit 10.000 Euro Stammkapital bleibt weiter möglich, Neugründer zahlen außerdem zehn Jahre lang weniger Mindestkörperschaftssteuer (fünf Jahre 500 Euro, dann 1.000 Euro jährlich). Die steuerschonende Kapitalherabsetzung durch bestehende Firmen soll aber nicht mehr möglich sein. Außerdem müssen Neugründer ihr Stammkapital binnen zehn Jahren auf 35.000 Euro aufstocken (womit auch die Mindest-KöSt auf 1.750 Euro steigt). Die ursprünglich vorgesehenen Verpflichtung, für die Aufstockung jährlich ein Viertel des Gewinnes zurückzulegen, kommt aber nicht.

   GEWINNFREIBETRAG: Der Gewinnfreibetrag bildet bei Selbstständigen die Begünstigung des 13. und 14. Monatsgehalts der Arbeitnehmer nach. Der Freibetrag wird bis 30.000 Euro Jahresgewinn uneingeschränkt gewährt, darüber nur, wenn entweder ins Unternehmen investiert wird oder wenn bestimmte Wertpapiere gekauft werden. Letztere Möglichkeit wollte die Regierung bis 2016 befristet streichen und hat damit einen Proteststurm bei den rund 21.600 betroffenen Freiberuflern entfacht. Sie erhalten nun die Möglichkeit, steuerbegünstigt Wohnbauanleihen zu kaufen (nicht aber andere Wertpapiere).

   HANDWERKERBONUS gegen ZAHNSPANGEN: Außerdem gibt es rund um das Steuerpaket ein Koalitionäres Tauschgeschäft: Der ÖVP-Wirtschaftsbund konnte die Erprobung seines "Handwerkerbonus" ab Juli durchsetzen, im Gegenzug werden auch die von der SPÖ geforderten Gratis-Zahnspangen umgesetzt. Voraussetzung für zweiteres ist eine mittlere bis schwere medizinische Indikation, das Programm startet aus budgetären Erwägungen außerdem erst Mitte 2015.